1. +++ (SEM)

* Für immunisierte Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern regelt die Landesverordnung eine Ausnahme von den Testpflichten des Bundes; hier sind wie bisher zwei Selbsttests pro Woche ausreichend.
Auch für räumlich abgetrennte Krankenhausambulanzen und kurzfristige Einrichtungsbesuche ohne Kontakt zu Bewohnerinnen/Bewohnern oder Patientinnen/Patienten gelten wie bisher in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen von der Testpflicht.
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert.
Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.

Datum: 2022-09-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske # ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen # ?, Innenräume # ?, bestehende Möglichkeiten # ?, Landesverordnungen # ?, Personalausfälle # ?, Freitestung # ?, Ausnahme von Testpflichten # ?, Ausnahmen der Testpflicht # ?, Wesentliche # ?

2. +++ (SEM)

* In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Die Test-und-Quarantäneverordnung konnte ebenfalls ohne Änderungen verlängert werden, da die Möglichkeit zur Freitestung nach wie vor kostenfrei bleibt.
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.

Datum: 2022-06-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen # ?, Bundesgesundheitsministerium # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Pflegeeinrichtungen # ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen # ?, bestimmte Personenkreise # ?, Bürgertestungen # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, letzter Drücker # ?, positiver Coronatest # ?

3. +++ (SEM)

* In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls verlängert.
Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.

Datum: 2022-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-0;
Themen: Coronainfektion von Patientinnen # ?, Coronaregelungen # ?, Freitestung # ?, Altersklassen # ?, Krankenhäuser # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, überregionaler Schienenverkehr # ?, Verlängerungen # ?, Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, Änderungsverordnung # ?

4. +++ (SEM)

* Im Schul- und Kitabereich gelten die Ende Juli beschlossenen Regelungen fort.
Näheres finden Sie hier https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-feller-fuer-einen-guten-start-ins-neue-schuljahr-geben-wir und hier https://www.mkffi.nrw/start-ins-neue-kita-jahr-mit-klarer-teststrategie-und-sorgfaeltiger-planung
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls verlängert.
Somit gilt weiterhin: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.

Datum: 2022-08-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-1;
Themen: Coronaregelungen # ?, Freitestung # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, aktuelle Sommerwelle # ?, überregionaler Schienenverkehr # ?, Kitabereich # ?, Verlängerungen # ?, Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, ÖPNV # ?, Änderungsverordnung # ?

5. +++ (SEM)

* In allen Fällen, in denen sich die Maskenpflicht aus der Landesverordnung ergibt, ist demnach weiterhin eine medizinische Maske ausreichend.
Auch die bekannten Ausnahmen für Kinder und in bestimmten Situationen (notwendige Nahrungsaufnahme, Einsatzsituationen, Gehörlosenkommunikation etc.) bleiben bestehen.
Test-und-Quarantäneverordnung ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert
Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.

Datum: 2022-10-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert;
Themen: medizinische Maske # ?, Innenräume # ?, weitergehende Schutzmaßnahmen # ?, Coronaverordnungen # ?, Freitestung # ?, Anordnung # ?, ausreichende Maske # ?, beherrschbare Infektionsgeschehen # ?, bundesweite Ffp-2-Maskenpflicht # ?, verantwortlicher Selbstschutz # ?