1. +++ (SEM)

Die regionale Differenzierung berücksichtigt dabei das zunehmend unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Städten und Kreisen:
Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse.
Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option.
Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden - jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Mit der neuen Fassung der Verordnung zieht Nordrhein-Westfalen die Corona-Notbremse - und eröffnet gleichzeitig Perspektiven.

Datum: 2021-03-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen;
Themen: Notbremseregelung # ?, Teststrategie # ?, Stärkung # ?, vorherige Terminbuchung # ?, Pressebriefing # ?, negativer Schnelltest # ?, geschlossene Räume # ?, Hygienevorgaben der Verordnung # ?, Person # ?, Kundin # ?

2. +++ (SEM)

Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet. o Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten. o Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig.
Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. o Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt. o Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Zudem können die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option anordnen.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Datum: 2021-03-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten;
Themen: kreisfreie Städte # ?, Coronanotbremse # ?, Notbremse # ?, betroffene Kommunen # ?, Geltung # ?, Ausnahme # ?, Geldbuße für Einzelfall # ?, Kundenanzahl # ?, aktueller bestätigte Schnelltest # ?, betreffende Angebote # ?

3. +++ (SEM)

* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc. ist wieder untersagt.
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten, etc. ist wieder untersagt.
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Datum: 2021-04-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-dienstag-fuer-die-landeshauptstadt-duesseldorf;
Themen: Coronanotbremse # ?, Testoption # ?, Allgemeinverfügung von Kommunen # ?, erlaubte Kontakte # ?, Friseurdienstleistungen # ?, negatives Ergebnis # ?, Personenbeförderung # ?, Hausstand # ?, Kontaktbeschränkung # ?, kostenlose Bürgertestungen # ?

4. +++ (SEM)

* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Datum: 2021-04-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-donnerstag-fuer-den-kreis-warendorf;
Themen: Coronanotbremse # ?, Grundlage # ?, Testoption # ?, Allgemeinverfügung von Kommunen # ?, erlaubte Kontakte # ?, Friseurdienstleistungen # ?, negatives Ergebnis # ?, Personenbeförderung # ?, Hausstand # ?, Kontaktbeschränkung # ?

5. +++ (SEM)

* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option.
Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Datum: 2021-04-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-mittwoch-fuer-die-stadt-hamm-und-den-rheinisch;
Themen: rheinischbergischer Kreis # ?, Coronanotbremse # ?, Testoption # ?, Allgemeinverfügung von Kommunen # ?, erlaubte Kontakte # ?, Friseurdienstleistungen # ?, negatives Ergebnis # ?, Personenbeförderung # ?, Hausstand # ?, Kontaktbeschränkung # ?

6. +++ (SEM)

* Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
* Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
Zudem besteht für die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option.
Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt.
Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Datum: 2021-03-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-montag-fuer-31-kreise-und-kreisfreie-staedte;
Themen: kreisfreie Städte # ?, betroffene Kommunen # ?, Ausnahme # ?, neugeschaffene Testoption # ?, unzulässige Dienstleistungen # ?, Liste # ?, Allgemeinverfügung von Kommunen # ?, erlaubte Kontakte # ?, Friseurdienstleistungen # ?, Notbremse # ?

7. ++ (IR)

Der Kreis kann aber noch entscheiden, dass die Nutzung dieser Angebote mit einem tagesaktuellen Negativtest zulässig bleibt (sog. Testoption).

Datum: 2021-04-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-kommenden-dienstag-fuer-den-kreis-soest;
Themen: Coronanotbremse # ?, Grundlage # ?, Negativtest von Angeboten # ?, kritische Marke # ?, Allgemeinverfügung von Kommunen # ?, Inzidenzwert # ?, erlaubte Kontakte # ?, Friseurdienstleistungen # ?, negatives Ergebnis # ?, Personenbeförderung # ?