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Das Land Nordrhein-Westfalen und die Unternehmensgruppe Tönnies haben eine außergerichtliche Einigung bezüglich aller noch offenen Corona-Verfahren erzielt.
Mit dem abgeschlossenen Vergleich sind sämtliche noch andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Land und der Unternehmensgruppe mit Bezug auf das Corona-Ausbruchsgeschehen auf dem Betriebsgelände in Rheda-Wiedenbrück im Sommer 2020 abschließend erledigt.
Zur Abgeltung sämtlicher offener Forderungen des Unternehmens verpflichtet sich das Land in dem Vergleich zur Zahlung einer Vergleichssumme von 3,2 Millionen Euro an ein Treuhandkonto.
In dem Vergleich ist festgelegt, dass sich die Landesregierung und das Unternehmen einig sind, dass die Summe komplett und ausschließlich für soziale Projekte zugunsten von Beschäftigten in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen zur Verfügung stehen muss.
Über die Projektauswahl entscheidet ein im Vergleich vorgesehenes Auswahlgremium.

Datum: 2024-12-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aussergerichtliche-einigung-land-und-unternehmensgruppe-toennies-ziehen;
Themen: Unternehmensgruppe # ?, außergerichtliche Einigung # ?, Schlussstrich # ?, Vergleichssumme # ?, offene Coronaverfahren # ?, Lebenssituationen # ?, soziale Projekte # ?, Schadensersatzforderungen # ?, Schließungsanordnungen # ?, Treuhandkonto # ?