1. +++ (SEM)
Rund 18 Prozent der Arbeitgeber geben selber zu, dass sie die Lohnfortzahlung nicht gewähren.
Das Recht auf bezahlten Urlaub haben 2016 rund 44 Prozent der Minijobbenden genutzt (2012: 19 Prozent).
Mehr als jeder Zweite tat dies im Umkehrschluss offensichtlich nicht.
40 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass ihnen der Arbeitgeber kein Entgelt an Feiertagen zahlt.
"Es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, die weiterhin von einem Großteil der Arbeitgeber verwehrt werden.
Datum: 2017-03-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-minijobbenden-werden-noch-zu-oft-ihre-rechte-vorenthalten;
Themen: Minijobberinnen
# ?, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
# ?, Minijobbende
# ?, Arbeitgeber
# ?, Lohnfortzahlung
# ?, Mindestlohngesetz
# ?, Arbeitnehmerrechte
# ?, Minijobs
# ?, Sozialabgaben
# ?, Umkehrschluss
# ?