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1. August 2012 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Die aktuelle bundesgesetzliche Rechtslage kann je nach Auslegung des Umsatzsteuerrechts dazu führen, dass gegebenenfalls Umsatzsteuer auf die Spende von unverkäuflichen Lebensmitteln zu zahlen ist.
So musste laut Medienberichten ein Bäcker in Sachsen Umsatzsteuer auf seine Lebensmittelspenden an die Tafel entrichten.
Hätte er die Lebensmittel im Müll entsorgt, wäre keine Umsatzsteuer angefallen.
Die grundlegende Problematik sogenannter unentgeltlicher Wertabgaben ist derzeit Gegenstand einer anstehenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH).

Datum: 2012-08-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/eine-steuerrechtliche-benachteiligung-von-spendern-fuer-die-tafeln-darf-es-nicht;
Themen: Bäcker in Sachsen # ?, Problematik von Wertabgaben # ?, Spende von Lebensmitteln # ?, Umsatzsteuer von Lebensmittelspenden # ?, aktuelle bundesgesetzliche Rechtslage # ?, steuerrechtliche Benachteiligung # ?, unentgeltliche Wertabgaben # ?, unverkäufliche Lebensmittel # ?, Müll # ?, Umsatzsteuerrecht # ?

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Lebensmittelspenden an Tafeln steuerfrei / Bund und Länder einigen sich auf Regelung für Spenden an die Tafeln - Minister Walter-Borjans: Rasche Übergangsregelung hat in NRW Nachteile für Spender vermieden
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an die Tafeln keine Mehrwertsteuer zu erheben.
Damit fällt keine Umsatzsteuer an.

Datum: 2012-10-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lebensmittelspenden-tafeln-steuerfrei-bund-und-laender-einigen-sich-auf-regelung;
Themen: Tafeln # ?, Lebensmittelspenden # ?, Bund-Länder-Ebene # ?, Grundproblem # ?, Agenda # ?, endgültige Klärung # ?, endgültige Lösung # ?, rasche Übergangsregelung # ?, Umsatzsteuerrecht # ?, geltende Regelung # ?