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Einstellung von nahezu allen Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und außerschulischen Bildungsangeboten/ Schließung von "Amüsierbetrieben" und Auflagen für Einkaufszentren Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.
Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden.
So müssen bereits ab Montag alle so genannten "Amüsierbetriebe" wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen.
Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
Datum: 2020-03-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus;
Themen: Unterhaltungsangebote
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