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Bund und Länder haben sich auf weitere Entlastungsmaßnahmen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geeinigt.
Unter anderem auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde ein vereinfachtes Verfahren für einen vorgezogenen Verlustrücktrag beschlossen.
Mit dieser Maßnahme soll die Unternehmensliquidität gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur oder im Gastronomiebereich kurzfristig verbessert werden.
"Mit diesem Schritt ergänzen wir das bereits bestehende umfassende Maßnahmenpaket von Bund und Ländern um eine weitere Komponente.
Dies bedeutet einen weiteren kurzfristig zur Verfügung stehenden Liquiditätsvorteil von rund einer Milliarde Euro für unsere Unternehmen", erläuterte Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper die Entlastungswirkung.

Datum: 2020-04-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-steuerliche-liquiditaetsentlastungen-von-rund-einer-milliarde-euro-fuer;
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