1. +++ (SEM)

Gemeinsames Kennzeichen der geförderten Maßnahmen sind besondere Leistungen zugunsten des Gewässer-, Boden- und Naturschutzes, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus freiwillig für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erbracht werden.
Die Laufzeit der fünfjährigen Verpflichtungen beginnt zum 1. Januar 2019.
Mit einer Ausnahme: Beim Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten beginnt die Laufzeit unmittelbar nach Antragsfrist ab Juli 2018.
Im Einzelnen können interessierte Landwirtinnen und Landwirte eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen passend zu ihrem Betrieb auswählen:
* Anbau vielfältiger Kulturen (mit mindestens fünf Hauptkulturen und zehn Prozent Leguminosen oder Gemengen mit Leguminosen),

Datum: 2018-06-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderung-freiwilliger-agrarumwelt-und-vertragsnaturschutzmassnahmen-oder-zur;
Themen: Vertragsnaturschutzmaßnahmen # ?, ökologischer Landbau # ?, Teilnahmeanträge # ?, Untersaaten # ?, Anbau # ?, Zwischenfrüchte # ?, Ökolandbau # ?, Laufzeit # ?, Betrieb von Maßnahmen # ?, Färsenhaltung # ?