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Tariflich Beschäftigten und Minijobbern steht auch Urlaubsgeld zu
Tariflich Beschäftigten und Minijobbern steht auch Urlaubsgeld zu
Tarifregister des Arbeitsministeriums wertet Urlaubs- und Urlaubsgeldregelungen aus; diese gelten auch für Minijobber
13. Juni 2019 Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Foto: Land NRW / R. Sondermann
Der Sommer ist da und damit auch für viele Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens die Urlaubszeit.
Datum: 2019-06-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tariflich-beschaeftigten-und-minijobbern-steht-auch-urlaubsgeld-zu;
Themen: Minijobber
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