1. +++ (SEM)

Tariflich Beschäftigten und Minijobbern steht auch Urlaubsgeld zu
Tariflich Beschäftigten und Minijobbern steht auch Urlaubsgeld zu
Tarifregister des Arbeitsministeriums wertet Urlaubs- und Urlaubsgeldregelungen aus; diese gelten auch für Minijobber
13. Juni 2019 Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Foto: Land NRW / R. Sondermann
Der Sommer ist da und damit auch für viele Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens die Urlaubszeit.

Datum: 2019-06-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tariflich-beschaeftigten-und-minijobbern-steht-auch-urlaubsgeld-zu;
Themen: Minijobber # ?, Urlaubsdauer # ?, Abbruchgewerbe # ?, Urlaubszeit # ?, Zuckerindustrie # ?, Arbeitsministerium # ?, Ausschlussfristen # ?, Urlaubsgeldregelungen # ?, Vollbeschäftigte # ?, gebundene Arbeitnehmerinnen # ?