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Fester Bestandteil des Seminars sind Besuche bei der dortigen Anwaltskammer, der deutschen Botschaft, französischer Gerichte und hochrangiger Institutionen wie z.B. dem Conseil constitutionnel oder der Cour de Cassation sowie bei international ausgerichteten Anwaltskanzleien.
Teilgenommen haben an dem Seminar im Laufe der Zeit weit über 2.000 Referendarinnen und Referendare.
Die Ursprünge des Frankreichseminars reichen weit zurück: Im Oktober 1959 betraute die Justizministerkonferenz das Land Nordrhein-Westfalen damit, federführend für alle anderen Landesjustizverwaltungen Ausbildungsaufenthalte deutscher Referendarinnen und Referendare bei französischen Ausbildungsstellen zu vermitteln.
Dies geschieht seit 1961, wobei die Aufenthalte bis 1971 durch dreiwöchige Vorbereitungslehrgänge in Zusammenarbeit mit der Universität des Saarlandes vorbereitet wurden.
An deren Stelle trat 1972 das Frankreichseminar, das seit Ende der 1990er Jahre auch besuchen kann, wer nicht unmittelbar danach die Wahlstation in Frankreich absolviert.

Datum: 2022-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/50-jahre-frankreichseminar-fuer-rechtsreferendarinnen-und-referendare-feierliche;
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