1. ++ (IR)
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Urteil zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen
Ministerin Scharrenbach bedauert Urteil zur Sperrklausel
Stellungnahme von Ministerin Scharrenbach zum Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen.
"Ich bedauere, aber akzeptiere natürlich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen.
Datum: 2017-11-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-bedauert-urteil-zur-sperrklausel;
Themen: Kommunalwahlen
# ?, Landesverfassungsgerichtshof
# ?, Entscheidung der Sperrklausel
# ?, Gegner der 2,5-Prozent-Hürde
# ?, Stellungnahme von Scharrenbach
# ?, Urteil der Sperrklausel
# ?, kommunalpolitische Vertretungen
# ?, Kommunalvertretungen
# ?, Verfassungsrichter
# ?, Zersplitterung
# ?
2. ++ (IR)
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW ) hatte am 21. November 2017 in sieben Organstreitverfahren jeweils durch Urteil festgestellt, dass sowohl die verfassungsunmittelbare als auch die einfachgesetzliche 2,5-prozentige Sperrklausel für Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt.
Der VerfGH NRW hatte seine Urteile darauf gestützt, dass der Verfassungsgesetzgeber im Jahr 2016 seine Prognose drohender Funktionsstörungen der Gemeinderäte und Kreistage nicht hinreichend begründet habe.
Es sei jedoch prinzipiell denkbar, dass der Landtag nach erneuter Befassung auf der Grundlage einer neuen und tragfähigen Begründung an der Sperrklausel festhalte (Pressemitteilung des VerfGH NRW vom 21. November 2017 unter Nummer 9).
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gutachter beauftragt, vor dem Hintergrund des Urteils des VerfGH NRW und der langjährigen Diskussion um die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer Sperrklausel für die Wahlen zu kommunalen Räten und Kreistagen, die Arbeitsweise der Räte und Kreistage mit Blick auf deren Funktionsfähigkeit zu untersuchen.
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Jedoch konstatiert das Gutachten: Die Urteile des VerfGH konzentrieren sich mit der Wahl- und Chancengleichheit auf nur einen Ausschnitt der demokratischen Wirklichkeit, die normativ aber nicht nur das Gewähltwerden(können) sondern auch die gemein-wohlorientierte Mitgestaltung in der kommunalen Selbstverwaltung umfasst.
Unter Berücksichtigung alternativer Gütekriterien an lokale Demokratie (vgl. Ladner/Bühlmann 2007) wäre also eine Sperrklausel ein durchaus probates Mittel zur Verbesserung der Demokratiequalität (vgl. Bull 2014; Mehde 2018).
Solange sich die Rechtsprechung aber an der gegenwärtigen Priorisierung orientiert, bleibt als Fazit nur die Empfehlung, eine Wiedereinführung der Sperrklausel momentan nicht anzugehen.
Datum: 2019-10-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gutachter-empfiehlt-zum-jetzigen-zeitpunkt-keine;
Themen: Kreistage
# ?, Bezirksvertretungen
# ?, Gemeinderäte
# ?, Verbandsversammlung
# ?, Gutachter
# ?, Verfassungsgerichtshof
# ?, kommunale Selbstverwaltung
# ?, Wiedereinführung
# ?, jetziger Zeitpunkt
# ?, Demokratiequalität
# ?