1. +++ (SEM)

Dazu hat das Land heute Stellung genommen und darauf verwiesen, die Landesregierung habe bereits öffentlich erklärt, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 im Rahmen der Fortschreibung von Luftreinhalteplänen vollumfänglich Berücksichtigung finden werden.
Auch die zuständige Bezirksregierung habe zu keinem Zeitpunkt etwas geäußert oder veranlasst, das irgendeinen Zweifel daran begründen könnte.
Allerdings müssten erst einmal die vollständigen Urteilsgründe der Entscheidungen vorliegen.
In einem Rechtsstaat ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Verwaltung gerichtliche Entscheidungen beachtet und im Rahmen ihres Verwaltungshandelns - soweit erforderlich - umsetzt.
Aus Sicht der Landesregierung besteht insofern kein Anlass zu einer dies nochmals bestätigenden verfahrensbezogenen Prozesserklärung in den anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Datum: 2018-04-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-nimmt-stellung-zu-klageverfahren-auf-fortschreibung-der;
Themen: Luftreinhaltepläne # ?, Klageverfahren # ?, Rahmen einer Prozessverfügung # ?, Vorgaben des Urteils # ?, einvernehmliche Beendigung # ?, Bundesverwaltungsgericht # ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen # ?, Stellung # ?, Rahmen des Verwaltungshandelns # ?, Urteilsgründe der Entscheidung # ?