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Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein entsprechendes Urteil gefällt, nachdem Nordrhein-Westfalen federführend im August vergangenen Jahres Klage gegen das Vorgehen des Bundes eingereicht hatte, der nicht verausgabte Gelder der Kommunen aus dem Jahr 2012 rückwirkend einbehielt.
"Dies war ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzen der Kommunen.
Wir sind zufrieden, dass das Bundessozialgericht dieses Vorgehen nun korrigiert hat", sagte Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider nach der Urteilsverkündung in Kassel, an der er für das Land als Klageführer persönlich teilgenommen hat.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Nordrhein-Westfalen bekommt vom Bund rund 70 Millionen Euro zurück.

Datum: 2015-03-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundessozialgericht-urteilt-nrw-erhaelt-70-millionen-euro-zurueck-minister;
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