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Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung anmelden können, weil das im Interesse einer effektiven Rechtsdurchsetzung sei.
Ziel müsse es sein, möglichst viele Einzelansprüche zu bündeln, da ansonsten eine Durchsetzung im Wege massenhafter und gleichartiger Individualklagen mit individuellem Kostenrisiko für Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie einer Überlastung der Gerichte drohe.
Eine weitere Frage sei, ob die Verjährungshemmung bei Erhebung einer Abhilfeklage unabhängig von einer Anmeldung zum Verbandsklageregister eintritt, so dass auch nicht angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.

Datum: 2023-06-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-nordrhein-westfalen-limbach-fordert-einen-anschluss-der;
Themen: mündliche Verhandlung # ?, Ansprüche # ?, Anmeldung # ?, sogenannte Abhilfeklage # ?, betroffene Verbraucherinnen # ?, Verbraucherzentralen # ?, Phase der Verbandsklage # ?, Verbandsklageregister # ?, Verjährungshemmung # ?, angemeldete Verbraucherinnen # ?