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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG) beschlossen.
Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände können im kommenden Jahr voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von rund 15,68 Milliarden Euro und damit rund 357,77 Millionen Euro (+ 2,34 Prozent) mehr als im Jahr 2024 erwarten.
Wichtig: Die Referenzperiode für den Verbundsteuerzeitraum endet am 30. September 2024.
"Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 könnte mit 15,68 Milliarden Euro einen neuen Spitzenwert erreichen.
Mit der Gemeindefinanzierung werden die Kommunen mit 23 Prozent an dem Steueraufkommen des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt.

Datum: 2024-08-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-2025-1568-milliarden-euro-fuer;
Themen: Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Kommunen # ?, Gesamtzuweisungen # ?, Einfuhrumsatzsteuer # ?, Finanzierungsdefizit # ?, Haupttreiber der Entwicklung # ?, Personalmehraufwendungen # ?, Verbundsteuerzeitraum # ?, angewandte Verteilsystematik # ?, erhebliche Erfolge # ?