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Es sei zu befürchten, so Schneider, dass die Anhebung der Verdienstgrenze bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten genutzt wird, "um sie mehr Arbeitsstunden mit noch geringeren Stundenlöhnen arbeiten zu lassen".
Statt einer Anhebung der Verdienstgrenze wäre daher der richtige Weg gewesen, "die Begrenzung der geringfügigen Beschäftigung auf wöchentlich höchstens 12 Stunden mit dem Ziel eines Stundenlohns von ca. 8,50 Euro und eine Verbesserung der arbeitsrechtlichen Situation, wie es NRW und die anderen SPD-geführten Länder im Bundesrat gefordert hatten", so Schneider.
Der Bundestag hatte heute Vormittag die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs in namentlicher Abstimmung von Unions- und FDP-Abgeordneten beschlossen; die Opposition stimmte dagegen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Datum: 2012-10-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-anhebung-des-minijob-entgelts-reine-makulatur;
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