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Der Prozess zum Abbau des Gender Pay Gap wurde in Reaktion auf das Erscheinen des Gender-Reports 2019 ins Leben gerufen.
Dieser hatte empirisch nachgewiesen, dass verbeamtete, in Vollzeit tätige Professorinnen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt monatlich 521 Euro brutto weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen.
Ursache für diese Verdienstlücke sind leistungsbezogene Entgeltbestandteile ("Leistungsbezüge"), die zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Grundgehältern gewährt und individuell zwischen den Hochschulleitungen und einzelnen Professorinnen beziehungsweise Professoren ausgehandelt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Hochschulleitungen, die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auf partnerschaftlicher Basis über die Ursachen und Einflussfaktoren beraten und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt, um dem Gender Pay Gap in Zukunft entgegenzuwirken.
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Professor Lambert T. Koch, sagte: "Die Universitäten sehen in der gemeinsamen Erklärung eine gute Grundlage für einen wirksamen Abbau der Einkommenslücke und werden die verabredeten Maßnahmen konstruktiv umsetzen.

Datum: 2022-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gender-pay-gap-landesregierung-und-hochschulen-nordrhein-westfalen-unterzeichnen;
Themen: Hochschulleitungen # ?, Entgeltungleichheit # ?, gemeinsame Erklärung # ?, Dialogprozess # ?, Kunsthochschulen # ?, Musikhochschulen # ?, Bleibeverhandlungen # ?, Einkommenslücke # ?, Verdienstlücke # ?, einzelne Professorinnen # ?