1. +++ (IR)

* Nach § 7 Absatz 3 des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW haben Verfügungsberechtigte die Einrichtung einer Unterkunft außerhalb eines Betriebsgeländes vor deren Inbetriebnahme der Gemeinde anzuzeigen.
Die oder der Verfügungsberechtigte beziehungsweise eine beauftragte Person hat darüber hinaus zur Sicherstellung eines geordneten Betriebs oder einer geordneten Nutzung ständig erreichbar zu sein.

Datum: 2022-02-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nach-laenderuebergreifender-kontrollaktion-alle-sechs;
Themen: Wohnraumstärkungsgesetz # ?, Melderecht # ?, kontrollierte Unterkunft # ?, Betriebskonzept # ?, Verfügungsberechtigte # ?, Leib # ?, Vorschriften # ?, Arbeitnehmer des Arbeitgebers # ?, Bewohnerlisten # ?, Bundesmelderecht # ?

2. +++ (IR)

§ 7 Wohnraumstärkungsgesetz sieht vor, dass Verfügungsberechtigte die Einrichtung einer Unterkunft außerhalb eines Betriebsgeländes vor deren Inbetriebnahme der Gemeinde anzuzeigen haben.
Die oder der Verfügungsberechtigte beziehungsweise eine beauftragte Person muss darüber hinaus zur Sicherstellung eines geordneten Betriebs oder einer geordneten Nutzung ständig erreichbar sein.

Datum: 2022-03-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-ina-scharrenbach-nach-kontrollaktionen-erhoeht-die-landesregierung-den;
Themen: Betriebsgelände # ?, Eigentümer # ?, Gemeinde # ?, bestehende Unterkünfte # ?, Betriebskonzept # ?, Betreiber # ?, Bauvorschriften # ?, Überbelegung # ?, Unterbringung # ?, Meldepflicht # ?

3. +++ (IR)

Damit wird die Grundverantwortung der Verfügungsberechtigten klarer und rechtssicherer im Gesetz verankert.

Datum: 2026-03-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-bringt-faires-wohnen-gesetz-auf-den-weg;
Themen: ausbeuterische Überlassungspraktiken # ?, Registrierungspflicht # ?, Gesetzentwurf # ?, Enteignung # ?, Unterkunft # ?, Wohnungsaufsicht # ?, Unterbringungsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen # ?, fairer Wohnraum # ?, Rechtsverordnung # ?, sicherer Wohnraum # ?