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7. März 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Im Schulterschluss fordern das NRW-Justizministerium und die Verbraucherzentrale NRW die Bundesregierung auf, Massenabmahnungen von Verbrauchern wegen geringer Urheberrechtsverstöße endlich einen wirkungsvollen gesetzlichen Riegel vorzuschieben: Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate.
Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden.
Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 01.03.2013 die Bundesregierung aufgefordert, entschlossen gegen den Abmahnmissbrauch gesetzgeberisch vorzugehen.
Trotz mehrfacher Ankündigungen: Bislang hat das Bundesjustizministerium keinen Gesetzentwurf gegen den Abmahnmissbrauch wegen Urheberrechtsverletzungen auf den Weg gebracht.

Datum: 2013-03-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/urheberrecht-schluss-mit-abmahnwahnsinn-nrw-justizministerium-und;
Themen: Abmahnmissbrauch # ?, spezialisierte Anwaltskanzleien # ?, NRW-Justizministerium # ?, Landplage # ?, Massenabmahnungen # ?, angebliche Urheberrechtsverletzungen # ?, geringe Urheberrechtsverstöße # ?, horrende Vergleichssummen # ?, wirkungsvoller gesetzliche Riegel # ?, Bundesregierung # ?

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Das Land Nordrhein-Westfalen und die Unternehmensgruppe Tönnies haben eine außergerichtliche Einigung bezüglich aller noch offenen Corona-Verfahren erzielt.
Mit dem abgeschlossenen Vergleich sind sämtliche noch andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Land und der Unternehmensgruppe mit Bezug auf das Corona-Ausbruchsgeschehen auf dem Betriebsgelände in Rheda-Wiedenbrück im Sommer 2020 abschließend erledigt.
Zur Abgeltung sämtlicher offener Forderungen des Unternehmens verpflichtet sich das Land in dem Vergleich zur Zahlung einer Vergleichssumme von 3,2 Millionen Euro an ein Treuhandkonto.
In dem Vergleich ist festgelegt, dass sich die Landesregierung und das Unternehmen einig sind, dass die Summe komplett und ausschließlich für soziale Projekte zugunsten von Beschäftigten in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen zur Verfügung stehen muss.
Über die Projektauswahl entscheidet ein im Vergleich vorgesehenes Auswahlgremium.

Datum: 2024-12-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aussergerichtliche-einigung-land-und-unternehmensgruppe-toennies-ziehen;
Themen: Unternehmensgruppe # ?, außergerichtliche Einigung # ?, Schlussstrich # ?, Vergleichssumme # ?, offene Coronaverfahren # ?, Lebenssituationen # ?, soziale Projekte # ?, Schadensersatzforderungen # ?, Schließungsanordnungen # ?, Treuhandkonto # ?