1. +++ (SEM)
"Wenn nichts davon auf der Verpackung zu sehen ist, dürfte es sich um einen illegalen Import handeln.
Die Verwendung solcher Feuerwerkskörper ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar", sagte der Minister.
Wer seine Feuerwerksartikel in namhaften Einzelhandelsgeschäften einkaufe, könne aber in der Regel davon ausgehen, dass er zugelassenes Feuerwerk erwirbt.
Minister Schneider hat vorsorglich die Arbeitsschutzverwaltung gebeten, bereits vor dem offiziellen Verkaufsstart landesweit im Handel zu kontrollieren, ob illegales Silvesterfeuerwerk angeboten wird.
Dabei überprüfen die Experten auch, ob beispielsweise die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.
Datum: 2013-12-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-leichtsinn-und-fehlerhafte-boeller-koennen-zu-schweren-unfaellen;
Themen: Feuerwerkskörper
# ?, Raketen
# ?, Feuerwerksartikel
# ?, Alkoholeinfluss
# ?, Düsenjet
# ?, bezogenes Feuerwerk
# ?, fehlerhafte Böller
# ?, Lautstärke
# ?, legales Feuerwerk
# ?, Lärmpegel
# ?
2. ++ (IR)
Auch dieses Jahr kontrollieren die Experten der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen bereits vor dem Verkaufsstart landesweit den Handel und prüfen insbesondere die rechtmäßige Lagerung.
Sollten dabei illegale Feuerwerksartikel festgestellt werden, ziehen sie diese aus dem Verkehr.
Während der Verkaufstage, die in diesem Jahr am 29. Dezember beginnen und am 31. Dezember enden, finden zudem weitere Prüfungen durch die Bezirksregierungen statt.
Feuerwerksartikel der Kategorie F2 - dazu zählen unter anderem Raketen, Batterien und Böller - dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden.
Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe der Artikel von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche.
Wer geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung bei offiziellen Verkaufsstellen erwirbt und die folgenden Sicherheitshinweise beachtet, kann die Risiken senken:
Datum: 2025-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hinweise-und-tipps-fuer-ein-sicheres-silvesterfeuerwerk;
Themen: Feuerwerkskörper
# ?, Feuerwerksartikel
# ?, Raketen
# ?, Vorfreude von Menschen
# ?, geltende Sicherheitsstandards
# ?, traditionelles Silvesterfeuerwerk
# ?, rechtmäßige Lagerung
# ?, Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung
# ?, Verkaufsstart
# ?, sicheres Silvesterfeuerwerk
# ?
3. ++ (IR)
"Von Artikeln ohne CE-Kennzeichnung sollte man komplett die Finger lassen", so Laumann, dessen Ministerium auch für die Themen Sprengstoffe und Produktsicherheit zuständig ist: "Aber wer sein Feuerwerk außerhalb des Fachhandels kauft, ist gut beraten, auch hier die Vertrauenswürdigkeit der Händler und Produkte genau zu prüfen."
Die Experten der Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierungen sind auch in diesem Jahr schon vor dem offiziellen Verkaufsstart unterwegs, um landesweit im Handel zu kontrollieren, ob illegales Silvesterfeuerwerk angeboten wird.
So soll frühzeitig verhindert werden, dass gefährliche Produkte in den Verkauf gelangen.
Weitere intensive Kontrollen erfolgen während der offiziellen Verkaufstage, die in diesem Jahr am 28. Dezember beginnen und am 31. Dezember enden.
In diesen Tagen überprüfen die Bezirksregierungen unter anderem auch die korrekte Lagerung, die sichere Gestaltung der Verkaufsräume (Notausgänge, Brandschutz) und die Einhaltung der Abgabebestimmungen.
Feuerwerksartikel der Kategorie F2, dazu gehören unter anderem Raketen, Batterien und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch die Weitergabe dieser Feuerwerksartikel von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche ist verboten.
Datum: 2019-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-illegale-boeller-raketen-und-batterien-sind-eine-gefahr-fuer-leib;
Themen: Raketen
# ?, Batterien
# ?, andere Quellen
# ?, Experten der Arbeitsschutzverwaltung
# ?, illegale Böller
# ?, offizielle Verkaufstage
# ?, illegales Silvesterfeuerwerk
# ?, Gliedmaßen
# ?, intensive Kontrollen
# ?, Hörvermögen
# ?
4. ++ (IR)
Feuerwerksartikel der Kategorie F2 (Raketen, Kanonenschläge, Böller) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft oder weitergegeben werden.
Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 30. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Beim Kauf und Zünden von Feuerwerksartikeln sollten folgende Tipps beachtet werden
* beim Kauf auf das CE-Kennzeichen achten
Datum: 2017-12-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-vorsicht-vor-illegalen-oder-selbstgebastelten-boellern-und-raketen;
Themen: Raketen
# ?, Hände
# ?, anstehende Silvesternacht
# ?, geprüfte Feuerwerksartikel
# ?, gefährliches Feuerwerk
# ?, Ce-Kennzeichen
# ?, Fontänen
# ?, Hörvermögen
# ?, Augenlicht
# ?, Verbraucher
# ?
5. ++ (IR)
Auch dieses Jahr kontrollieren die Experten der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen bereits vor dem Verkaufsstart landesweit den Handel, prüfen die rechtmäßige Lagerung und ziehen illegale Feuerwerksartikel aus dem Verkehr.
Während der Verkaufstage, die in diesem Jahr am 28. Dezember beginnen und am 31. Dezember enden, finden zudem weitere Prüfungen durch die Bezirksregierungen statt.
Feuerwerksartikel der Kategorie F2 - dazu zählen unter anderem Raketen, Batterien und Böller - dürfen nur an volljährige Personen über 18 Jahre verkauft werden.
Dies gilt übrigens nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche.
Trotz aller Risiken: Wer geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung bei offiziellen Verkaufsstellen kauft und die folgenden Sicherheitsregeln beachtet, trägt zu einem sicheren und friedlichen Jahreswechsel bei:
Datum: 2024-12-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-warnt-vor-illegalem-und-gefaehrlichem-silvesterfeuerwerk;
Themen: Feuerwerkskörper
# ?, Raketen
# ?, illegale Feuerwerksartikel
# ?, rechtmäßige Lagerung
# ?, Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung
# ?, sicheres Silvesterfeuerwerk
# ?, geprüftes Feuerwerk
# ?, Bezirksregierungen
# ?, Trotz von Risiken
# ?, offizielle Verkaufsstellen
# ?
6. ++ (IR)
Deshalb seien Experten der Bezirksregierungen bereits vor dem Verkaufsstart unterwegs, um die sichere Lagerung und die Einhaltung der aus gutem Grund strengen Regeln für den Verkauf von Feuerwerksartikeln zu kontrollieren.
Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe der Artikel von Eltern an ihre Kinder.
Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 31. Dezember gestattet, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Darüber hinaus rät Schneider dringend, nur geprüfte Feuerwerksartikel zu kaufen.
Datum: 2012-12-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tipps-fuer-ein-sicheres-silvesterfeuerwerk-minister-schneider-ruft-zu-besonnenem;
Themen: Feuerwerkskörper
# ?, Feuerwerksartikel
# ?, Raketen
# ?, sicheres Silvesterfeuerwerk
# ?, Böller
# ?, Temperaturen
# ?, Verkauf von Feuerwerksartikeln
# ?, Verkauf von Feuerwerkskörpern
# ?, angekündigte Kontrollen
# ?, fahrlässiger Umgang
# ?
7. ++ (IR)
Dabei kontrollieren sie auch die Einhaltung der Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk.
Feuerwerksartikel der Kategorie F2 (Raketen, Kanonenschläge, Böller) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft oder weitergegeben werden.
Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 30. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Beim Kauf und Zünden von Feuerwerksartikeln sollten folgende Tipps beachtet werden:
* beim Kauf auf das CE-Kennzeichen achten
Datum: 2017-12-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-vorsicht-vor-illegalen-oder-selbstgebastelten-boellern-und-raket-0;
Themen: Raketen
# ?, Ce-Kennzeichen
# ?, Hände
# ?, Verbraucher
# ?, anstehende Silvesternacht
# ?, geprüfte Feuerwerksartikel
# ?, sicheres Silvestervergnügen
# ?, gefährliches Feuerwerk
# ?, namhafter Einzelhandel
# ?, Kennnummer
# ?
8. ++ (IR)
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester startet in diesem Jahr am 29. Dezember 2014.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester startet in diesem Jahr am 29. Dezember 2014.
In diesem Zusammenhang weist das Ministerium darauf hin, dass nicht nur der Verkauf von Feuerwerksartikeln der Kategorie 2 (beispielsweise Raketen, Kanonenschläge und Böller) an Personen unter 18 Jahren verboten ist, sondern Erwachsene diese Artikel auch nicht an Minderjährige weitergeben dürfen.
Auf Veranlassung des Arbeitsministers werden Kontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung ab dem 29. Dezember 2014 in Einzelhandelsgeschäften überprüfen, ob bei der Lagerung und dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes eingehalten werden.
Datum: 2014-12-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-feuerwerk-ist-sprengstoff-verkaufsstellen-werden-kontrolliert;
Themen: Feuerwerkskörper
# ?, Raketen
# ?, Sprengstoffgesetz
# ?, Verkaufsstellen
# ?, Fontänen
# ?, Silvesterfeuerwerk
# ?, Flaschenkasten
# ?, billiges Feuerwerk
# ?, dubiose Quellen
# ?, Laternen
# ?
9. ++ (IR)
Darüber hinaus kontrollieren die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer intensiv, dass die Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk eingehalten werden.
Der eigenen Sicherheit zuliebe sollte nur Feuerwerk mit BAM-Nummer (Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung) oder mit CE-Kennzeichen gekauft werden.
Feuerwerksartikel der Kategorie 2 - dazu gehören Raketen, Kanonenschläge oder Böller - dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe der Artikel durch Erwachsene an Kinder und Jugendliche.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Datum: 2016-12-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-warnt-vor-illegalen-gefaehrlichen-silvesterboellern;
Themen: Raketen
# ?, offizieller Verkaufsstart
# ?, Hörvermögen
# ?, Augenlicht
# ?, schwere Unfälle
# ?, Hände
# ?, legales Feuerwerk
# ?, explosive Wirkung
# ?, gefährliches Feuerwerk
# ?, illegale Böller
# ?
10. ++ (IR)
Die Experten der Arbeitsschutzverwaltung sind auch in diesem Jahr schon vor dem offiziellen Verkaufsstart unterwegs, um landesweit im Handel zu kontrollieren, ob illegales Silvesterfeuerwerk angeboten wird.
Weitere intensive Kontrollen erfolgen während der offiziellen Verkaufstage, die in diesem Jahr am 28. Dezember beginnen und am 31. Dezember enden.
Feuerwerksartikel der Kategorie F2, dazu gehören unter anderem Raketen, Batterien und Böller dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche.
Datum: 2023-12-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tipps-fuer-ein-sicheres-silvesterfeuerwerk;
Themen: Raketen
# ?, Feuerwerkskörper
# ?, Böller
# ?, sicherer Umgang
# ?, Experten der Arbeitsschutzverwaltung
# ?, bevorstehender Jahreswechsel
# ?, offizielle Verkaufstage
# ?, illegales Silvesterfeuerwerk
# ?, Gliedmaßen
# ?, intensive Kontrollen
# ?