1. +++ (SEM)
Die Höhe des Hilfsfonds soll zunächst 15 Millionen Euro betragen.
* Auch der Filmverleih ist aktuell sehr betroffen, da keine Filme in die Kinos kommen können.
Um wirtschaftliche Härten aufgrund dieser Situation abzufedern, sollen auch die Verleih-Unternehmen Sonderunterstützung erfahren.
* Kinos sollen durch die Filmförderungsanstalt des Bundes unterstütz werden, etwa durch Stundung von Abgaben und Darlehensrückzahlungen.
Das Zukunftsprogramm Kino von Bund und Ländern, das für Investitionen in Kinos gedacht ist, wird nach Mitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien so verändert, dass durch Anpassung der Fördersätze und der Eigenbeteiligung den Kinos entgegengekommen wird.
Datum: 2020-03-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/15-millionen-euro-hilfe-fuer-kinos-und-film-und-fernsehbranche;
Themen: Fernsehbranche
# ?, Coronakrise
# ?, Filmbranche
# ?, Bundesförderer
# ?, Länderförderer
# ?, nordrhein-westfälische Kinos
# ?, umfangreiches Hilfsprogramm
# ?, Medienbranche
# ?, Mehrkosten
# ?, Höhe
# ?
2. +++ (SEM)
Digital und bürokratiearm: Umsetzung und Kontrollen
Die Umsetzung und die Kontrolle sollen bürokratiearm und mit digitalen Mitteln erfolgen.
So sieht der Entwurf vor, dass ein digitales Portal zur Verfügung gestellt wird, über welches die Betriebe sowie Nach- und Verleihunternehmen ihre Verpflichtungserklärung zur Zahlung der Mindestentgelte abgeben und Informationen sowie Unterstützungsangebote erhalten können.
Weiter sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung einer Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen vor.
Diese soll anlassbezogen prüfen, ob Auftragnehmer sowie Nach- und Verleihunternehmen die Pflichten nach dem Gesetz erfüllen.
Datum: 2025-12-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-regelt-die-tarifentgeltsicherung-und-schafft-erleichterungen-bei;
Themen: Tarifentgeltsicherung
# ?, öffentliche Vergaben
# ?, Tarifbindung
# ?, Nachunternehmen
# ?, Verleihunternehmen
# ?, neue Regelungen
# ?, Gesetzentwurf der Landesregierung
# ?, gerechtes Land
# ?, zentrale Vorrausetzung
# ?, ökonomische Modernisierung
# ?
3. +++ (SEM)
Digital und bürokratiearm: Umsetzung und Kontrollen
Umsetzung und Kontrolle sollen bürokratiearm und digital erfolgen.
So sieht der Entwurf vor, dass ein digitales Portal zur Verfügung gestellt wird, über das die Betriebe sowie Nach- und Verleihunternehmen ihre Verpflichtungserklärung zur Zahlung der Mindestentgelte abgeben und Informationen sowie Unterstützungsangebote erhalten können.
Weiter sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung einer Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen vor.
So werden bewusst vorhandene Kompetenzen genutzt und keine neuen Strukturen geschaffen.
Datum: 2026-04-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifentgeltsicherungsgesetz-bei-auftraegen-des-landes-beschaeftigte-angemessen;
Themen: Tarifentgeltsicherungsgesetz
# ?, Rede
# ?, Beschäftigte
# ?, Tarifbindung
# ?, nachhaltiger Wettbewerb
# ?, Nachunternehmen
# ?, Verleihunternehmen
# ?, neue Regelungen
# ?, Kaufkraft
# ?, öffentliche Aufträge
# ?