Treffer: 1 Antwortzeit: 0,82 s Suchanfrage: Verschwenkungneue Suche
1.+++(SEM)
Diesen Defiziten entsprechen auch sichtbare Schäden an der Brücke, so dass sofortiges Handeln geboten ist.
Folgende Sofortmaßnahmen werden ergriffen:
o Sperrung für genehmigungspflichtigen Schwerverkehr >44 t. o Einschränkung von sechs auf vier verengte Fahrstreifen mit Verschwenkung in statisch günstigere Lage o Überholverbot für LKW o Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h o Abstandsgebot für LKW von 50 Metern auch im Stau o Tägliches Rissmonitoring
Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus wurden die zwei äußeren Brückenüberbauten 2005/06 errichtet.
Die alten Überbauten von 1960 wurden saniert und für die sechsstreifige Verkehrsführung weiter verwendet.