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Mit der Entschließung im Bundesrat soll die Bundesregierung durch Unterstützung der Länder das Tierschutzanliegen nun weiter nach vorne bringen und einen Gesetzgebungsvorschlag entwickeln.
Wenn das rechtlich verpflichtende standardisierte Überwachungssystem mit Kameras eingeführt wird, soll es in den besonders tierschutzrelevanten Bereichen eines Schlachthofes installiert werden.
Eine Veterinärin oder ein Veterinär hat dann die Möglichkeit, jederzeit per Smartphone auf die Bilder eine Kamera zuzugreifen.
"Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ist ein wichtiger Schritt, Tierleid in einzelnen Betrieben zu verhindern.
Zugleich können die Schlachthöfe dokumentieren, dass dort verantwortungsvoll gearbeitet wird.
Datum: 2019-03-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesrat-fordert-videoueberwachung-auf-schlachthoefen;
Themen: Schlachthöfe
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