1. +++ (SEM)

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Wegen des aktuell erhöhten Risikos eines Eintrags der Vogelgrippe, verpflichten sich alle beteiligten Akteure zu erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben und zusätzlichen regelmäßigen Untersuchungen in Geflügelbeständen.
Ziel ist, einen Viruseintrag in Geflügelbestände frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung des Virus insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte zu verhindern.
Gehaltenes Geflügel, soweit dies möglich erscheint, muss vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen verpflichten sich im Rahmen der Vereinbarung eigenverantwortlich konkret zu folgenden Maßnahmen:

Datum: 2022-11-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hoechste-wachsamkeit-bei-der-aviaeren-influenza-gemeinsame-vereinbarung-fuer;
Themen: aviäre Influenza # ?, Wildvögel # ?, geflügelhaltende Betriebe # ?, hochpathogene Geflügelpest # ?, Erreger # ?, Rahmen von Handelsstrukturen # ?, sonstige Handelsstrukturen # ?, Rassegeflügelzuchtvereine # ?, Tierärzteschaft # ?, Geflügelausstellungen # ?

2. +++ (SEM)

27. Dezember 2023 Durch die Masche eines Zaunes sieht an einen Hahn mit rotem Kamm und braunem Gefieder Foto: pexels.
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Ziel ist, einen Viruseintrag in Geflügelbestände frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung des Virus insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte zu verhindern.
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben die Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Geflügelwirtschaftsverband NRW, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau, die Landwirtschaftskammer, die Rassegeflügelzuchtvereine Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die Tierärzteschaft mit dem Land erweiterte Präventionsmaßnahmen gegen den Eintrag und die Weiterverbreitung der aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest, vereinbart.

Datum: 2023-12-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erhoehte-wachsamkeit-vor-der-gefluegelpest-gemeinsame-vereinbarung-fuer;
Themen: Wildvögel # ?, Geflügelbestände # ?, gemeinsame Vereinbarung # ?, Geflügelhalterinnen # ?, Ausbrüche in Gütersloh # ?, Rahmen von Handelsstrukturen # ?, sonstige Handelsstrukturen # ?, Viruseintrag # ?, weitergehende Biosicherheitsmaßnahmen # ?, Hausgeflügelverkäufe # ?

3. +++ (SEM)

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Wegen des andauernden Risikos eines Eintrags der Geflügelpest verpflichten sich alle beteiligten Akteure zu erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben und zusätzlichen regelmäßigen Untersuchungen in Geflügelbeständen.
Ziel ist, einen Viruseintrag in Geflügelbestände frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung des Virus insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte zu verhindern.
Gehaltenes Geflügel muss, soweit dies möglich ist, vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.
Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen sind im Rahmen der Vereinbarung aufgefordert, eigenverantwortlich folgende Maßnahmen umzusetzen:

Datum: 2025-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-schutz-vor-der-aviaeren-influenza-nordrhein-westfalen-leitfaden-fuer;
Themen: aviäre Influenza # ?, Wildvögel # ?, Geflügelhalterinnen # ?, gemeinsame Branchenvereinbarung # ?, großes wirtschaftliche Risiko # ?, umfangreiche Präventionsmaßnahmen # ?, weitere Einträge # ?, Teile # ?, verbundene Tierseuche # ?, Leitfaden # ?