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Vollbeschäftigte
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1.
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(IR)
Sie haben darüber hinaus wie
Voll-
und Teilzeitbeschäftigte einen gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruch.
Datum:
2019-06-13;
aus:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/tariflich-beschaeftigten-und-minijobbern-steht-auch-urlaubsgeld-zu
;
Themen:
Minijobber
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, Urlaubsdauer
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, Abbruchgewerbe
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, Urlaubszeit
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, Zuckerindustrie
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, Arbeitsministerium
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, Ausschlussfristen
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, Urlaubsgeldregelungen
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, Vollbeschäftigte
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, gebundene Arbeitnehmerinnen
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