1. +++ (IR)

Sie haben darüber hinaus wie Voll- und Teilzeitbeschäftigte einen gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruch.

Datum: 2019-06-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tariflich-beschaeftigten-und-minijobbern-steht-auch-urlaubsgeld-zu;
Themen: Minijobber # ?, Urlaubsdauer # ?, Abbruchgewerbe # ?, Urlaubszeit # ?, Zuckerindustrie # ?, Arbeitsministerium # ?, Ausschlussfristen # ?, Urlaubsgeldregelungen # ?, Vollbeschäftigte # ?, gebundene Arbeitnehmerinnen # ?