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Sie sind selbst für ihre elektronische Aktenführung und die dazu notwendige Hard- und Software verantwortlich.
Umso wichtiger ist es, dass die Justizverwaltungen der Länder eine Plattform bereitstellen, in der automatisch Kopien von sämtlichen elektronischen Akten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gespeichert werden.
Über diese eAktenablage können etwa die Dienstaufsicht oder die Vollstreckungsgerichte anlassbezogen auf die Inhalte der elektronischen Akte zugreifen.
Durch die eAktenablage ist auch aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit die elektronische Akte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher stets verfügbar.
Entwickelt werden soll die eAktenablage unter Federführung Nordrhein-Westfalens im Rahmen des durch die Verwaltungsvereinbarung zu gründenden Verbundes von 15 Bundesländern.

Datum: 2024-04-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-treibt-die-digitalisierung-bei-den-gerichtsvollzieherinnen-und;
Themen: Gerichtsvollzieherinnen # ?, elektronische Aktenführung # ?, Justiz # ?, E-Justicerat # ?, Verwaltungsvereinbarung # ?, Bereich der Zwangsvollstreckung # ?, Gerichtsvollzieherbüro # ?, Gründe der Rechtsstaatlichkeit # ?, Vollstreckungsgerichte # ?, gemeinsame elektronische Aktenablage # ?