1. +++ (SEM)
* Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst, Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet):
bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)
Die obenstehende Grundprämie orientiert sich an der Vollzeitbeschäftigung und sieht anteilige Auszahlungen je nach Anstellungsart vor, zum Beispiel bei Teilzeitbeschäftigung.
Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr sowie Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung vorgesehen.
Für sie gilt:
Datum: 2020-05-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-pflegebonus-land-uebernimmt-106-millionen-euro-fuer;
Themen: direkte Pflege
# ?, Pflegekassen
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# ?, Pflegeeinrichtungen
# ?, Freiwilliges Soziales Jahr
# ?, nordrhein-westfälisches Kabinett
# ?, Prämie
# ?, Vollzeitbeschäftigung
# ?, Vorauszahlung
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