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Die methodische Grundlage für die Abgrenzung der Fördergebiete bildet der GRW-Regionalindikator, mit dem das Ausmaß des Transformationsbedarfs in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie abgebildet wird.
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist das zentrale Förderinstrument der regionalen Wirtschaftspolitik und ermöglicht sowohl die gezielte Förderung der Innovationskräfte der gewerblichen Wirtschaft als auch die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturen, wie beispielsweise die Entwicklung von Wirtschaftsflächen, von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Technologie- oder Gewerbezentren oder von touristischen Basisinfrastrukturen.
Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich und steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Das Fördergebiet wird in zwei Kategorien unterteilt: Die sogenannten C- und D-Fördergebiete.
Wirtschaftsnahe Infrastrukturen können in C- und D-Fördergebieten gleichermaßen gefördert werden.

Datum: 2021-07-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/deutliche-ausweitung-der-regionalen-wirtschaftsfoerderung-nordrhein-westfalen-ab;
Themen: bisherige Förderperiode # ?, wirtschaftsnahe Infrastrukturen # ?, Fördergebiete # ?, Regionen # ?, Förderung von Infrastrukturen # ?, Neuabgrenzung des Fördergebiets # ?, Vorbehalt der Genehmigung # ?, gesamtdeutsches Fördersystem # ?, neuer Zuschnitt # ?, nordrhein-westfälisches Fördergebiet # ?