1. +++ (SEM)

Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist, dass die Planung der jeweiligen Projekte abgeschlossen ist und unverzüglich mit dem Bau begonnen werden kann.
Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung der Mittel erfolgt durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Von der Gesamtsumme der Finanzmittel, die überwiegend vom Bund kommen, steht der Landesanteil in Höhe von 16 Millionen noch unter dem Vorbehalt der Haushaltsverabschiedung.
Grundlage für die Bundesmittel ist das Entflechtungsgesetz (Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, - EntflechtG).
Der Mittelansatz ist genauso hoch wie im Vorjahr.

Datum: 2012-07-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verkehrsminister-bewilligt-145-millionen-euro-fuer-den-kommunalen-strassenbau-2012;
Themen: kommunaler Straßenbau # ?, Straßenwegebau # ?, Bahnübergänge # ?, Fördervolumen # ?, laufendes Jahr # ?, Beseitigung # ?, Ausbau von Straßen # ?, Neubau von Entlastungsstraßen # ?, Vorbehalt der Haushaltsverabschiedung # ?, Vorhaben der Stadtverkehrsförderung # ?