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Nach entsprechenden Regelungen für die zivilen Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt sowie für die militärischen Flugplätze Geilenkirchen und Nörvenich hat die Landesregierung nun auch für den letzten zivilen Flughafen einen Lärmschutzbereich festgelegt.
Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Damit sind die Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes, an allen großen zivilen und militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereiche festzusetzen, nun durch die Landesregierung vollumfänglich erfüllt.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilen mit:
Datum: 2013-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-6;
Themen: Fluglärmschutzgesetz
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