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Gemeinschaften und Gruppen, die lebendige Traditionen pflegen und praktizieren, können sich bis zum 30. November 2021 bewerben.
Das Aufnahmeverfahren soll Impulse geben für die Aufwertung und Weitergabe von gesellschaftlich prägendem Immateriellem Kulturerbe.
Deutschland setzt hiermit Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 um.
In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft für das Verfahren zuständig.
Das Ministerium wird von einer unabhängigen Expertenjury bei der Auswahl auf Basis des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs beraten.

Datum: 2021-04-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-bewerbungsrunde-fuer-landesinventar-des-immateriellen-kulturerbes-startet;
Themen: immaterielles Kulturerbe # ?, neue Bewerbungsrunde # ?, bundesweites Verzeichnis # ?, Falknerei # ?, Kulturformen # ?, Gemeinschaften # ?, Gruppen # ?, Menschheit bei Unesco # ?, Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens # ?, repräsentatives Kulturerbe # ?