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Mit der zusätzlichen Unterstützung vom Land können wir noch in diesem Jahr mit den Vorarbeiten für das anstehende Verfahren für geeignete Windkraftstandorte beginnen.
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Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen nach Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen.
Nordrhein-Westfalen plant, dieses Ziel bereits bis 2025 zu erfüllen.
Der RVR wird im Ruhrgebiet 2036 Hektar für neue Windräder ausweisen.

Datum: 2023-09-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/flaechenausweisung-fuer-windenergie-land-stockt-mittel-fuer-die-regionalplanung;
Themen: Windenergie # ?, Regionalplanungsteam # ?, anstehendes Verfahren # ?, geeignete Windkraftstandorte # ?, Vorarbeiten # ?, zusätzliche Unterstützung # ?, Erneuerbare Energie # ?, entscheidende Rolle # ?, Vorgaben des Wind-An-Land-Gesetzes # ?, anschließende Verfahrensschritte # ?