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Die Glucose wurde in beiden Fällen aus einer Apotheke in Köln-Longerich bezogen.
Die Glucose war nachweislich mit einer toxischen Substanz verunreinigt.
Die Verunreinigung wurde in einem Vorratsgefäß für Glucose aus der Apotheke nachgewiesen.
Daraufhin untersagte das Gesundheitsamt der Stadt Köln die Herstellung, die Portionierung und den Verkauf von selbsthergestellten Arzneimitteln in der Apotheke.

Datum: 2019-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/todesfaelle-nach-einnahme-einer-glucoseloesung-sofortige-schliessung-von-drei;
Themen: Einnahme # ?, Glucoselösung # ?, sofortige Schließung # ?, Verunreinigung # ?, Todesfälle # ?, Apotheke in Köln-Longerich # ?, Apothekenverbund # ?, Notkaiserschnitt # ?, Vorratsgefäß # ?, absichtliche Manipulation # ?