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Der achtköpfige Beirat für den islamischen Religionsunterricht berät das Schulministerium und erteilt die Lehrbefugnis für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen, die islamischen Religionsunterricht erteilen.
Eine solche Lehrbefugnis erteilen auch die christlichen Kirchen für den Religionsunterricht in ihrem Bekenntnis.
Ministerin Löhrmann betonte, dass die Entscheidung heute keine Vorverurteilung sei.
"Ditib ist aber aufgefordert, weiter an der Aufklärung der Spitzelvorwürde mitzuwirken."
Nach Medienberichten über mögliche Spitzelaktivitäten in Niedersachen sei nun auch umso mehr der Bund gefordert: "Deshalb ist es gut, dass der Generalbundesanwalt derzeit prüft, ob und in welchem Umfang Ditib für die Handlungen der Imame verantwortlich ist.

Datum: 2017-02-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-gutes-zeichen-fuer-den-iru;
Themen: islamischer Religionsunterricht # ?, Lehrbefugnis # ?, Vorverurteilung # ?, Sitz # ?, Aufforderung # ?, Vorwürfe # ?, Entscheidung # ?, Spitzelvorwürde # ?, achtköpfiger Beirat # ?, Lehrerlaubnis # ?