1. +++ (SEM)

"Die pädagogische Bilanz fällt uneingeschränkt positiv aus", sagte Löhrmann aus Anlass eines Berichtes an den Landtag über die Auswirkungen der Schulgesetzänderung.
"Zum einen können immer noch Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, als sogenannte 'Kann-Kinder' vorzeitig eingeschult werden, darüber hinaus sind Zurückstellungen aus gesundheitlichen Gründen erlaubt."
Die Anfang der 2000er Jahre bei der Vorziehung des Einschulungsalters vertretene Sichtweise, dass die möglichst frühe Einschulung sehr viel mehr individuelle Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zulasse, bezeichnete Löhrmann im Rückblick als zu optimistisch.
"Vielmehr war der bis zum 31. Dezember verlegte Stichtag dem Zeitgeist geschuldet", so die Ministerin.
Der aktuelle Ländervergleich zeigt, dass inzwischen nur noch in Berlin der Stichtag 31. Dezember gilt.

Datum: 2015-08-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-einschulungsalter-mit-sechs-jahren-aus-paedagogischer-sicht;
Themen: Einschulungsalter # ?, Monatsschritte # ?, Stichtag für Einschulung # ?, aktueller Ländervergleich # ?, nordrhein-westfälischer Landtag # ?, Einschulungsstichtag # ?, Vorziehung des Einschulungsalters # ?, eingestellter Bericht # ?, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten # ?, negative Nebenwirkungen # ?