1. +++ (SEM)

1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Kabinett beschließt Änderungen im Kommunalwahlgesetz
Kabinett beschließt Änderungen im Kommunalwahlgesetz
Gesetzentwurf sieht unter anderem Gesichtsverhüllungsverbot für Wahlvorstände und Ausweitung des Zeitfensters für die Kommunalwahl 2020 vor
26. September 2018 Herbert Reul, Minister des Innern Foto: Land NRW / R. Sondermann
Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Datum: 2018-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-aenderungen-im-kommunalwahlgesetz;
Themen: Kommunalwahlgesetz # ?, Gesetzentwurf # ?, wahlrechtliche Vorschriften # ?, Wahlvorstände # ?, Briefwahlverfahren # ?, Mitglieder des Ruhrparlaments # ?, Oktober # ?, Verbandsversammlung von Rvr # ?, Zeitfenster für Kommunalwahl # ?, eigenes Gremium # ?

2. +++ (SEM)

Die Vorbereitungen zur Landtagswahl in NRW am 14. Mai 2017 laufen.
NRW-Wahlleiter Wolfgang Schellen hat in Düsseldorf insgesamt fünf Projekte rund um die Wahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland vorgestellt.
"Die Bandbreite dieser Projekte reicht von der Online-Lernplattform für Wahlvorstände über Wahlinformationen in leichter Sprache bis zu einer Facebook-Kampagne für Erstwähler", sagte Schellen.
Am Wahlsonntag werden mehr als 100.000 Helferinnen und Helfer benötigt.
Ein eigens produzierter Videoclip soll dafür sorgen, noch mehr Menschen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer zu gewinnen.

Datum: 2017-01-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-braucht-ueber-100000-helfer-fuer-die-kommende-landtagswahl;
Themen: Wahlsonntag # ?, Wahlhelfer # ?, Landeswahlleiter # ?, leichte Sprache # ?, Facebookkampagne # ?, Onlinelernplattform # ?, Vlog # ?, Wahlinformationen # ?, virtuelles Wahllokal # ?, Informationsheft # ?

3. +++ (SEM)

"Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der vorläufigen Ergebnisfeststellung bei der Bundestagswahl 2017 gibt es in NRW derzeit nicht", erklärte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen anlässlich der jüngsten Medienberichte über Sicherheitslücken einer Wahlsoftware, die im Bundesgebiet zur Wahlunterstützung eingesetzt wird.
Die technische Unterstützung der Abläufe sei in den Ländern nicht einheitlich.
Die Auszählung des Wahlergebnisses durch die Wahlvorstände in den landesweit über 15.000 Wahllokalen auf der Basis der Stimmzettel und die anschließende Dokumentation in den Wahlniederschriften sind papiergebunden.
Die Schnellmeldung des Ergebnisses im Wahlbezirk durch den Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin an die Gemeindebehörde erfolgt grundsätzlich per Telefon.
Parallel dazu wird die Wahlniederschrift mit dem Ergebnis vom Wahlvorsteher der Gemeinde am Wahlabend übergeben.

Datum: 2017-09-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wahlsoftware-nrw-bisher-nicht-ziel-von-angriffen;
Themen: vorläufiges Wahlergebnis # ?, Wahlabend # ?, Landeswahlleiter # ?, Wahlvorstände # ?, Schellen # ?, Gefährdung # ?, Angriffe # ?, Auszählung des Wahlergebnisses # ?, Bundeswahlleiter für Ermittlung # ?, Ergebnis der Wahlniederschrift # ?