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Etwaige vorhandene Bestände müssen bis dahin verbraucht oder entsorgt werden.
Einige Alltagsprodukte wie Haushalts- oder Industriereiniger enthalten Stoffe, die sich für die Herstellung von Explosivstoffen eignen.
Entsprechende Stoffe unterliegen seit dem 1. Februar 2021 den Regelungen für beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe - beispielsweise Salpetersäure oder Wasserstoffperoxid.
Salpetersäure findet unter anderem Anwendung zu Reinigungszwecken und ist in Industriereinigern teilweise in hohen Konzentrationen enthalten.
Aber: In Privathaushalten üblicherweise genutzte Haushaltsreiniger, die in der Europäischen Union hergestellt werden, sind nicht betroffen.

Datum: 2022-01-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbot-von-ausgangsstoffen-fuer-explosivstoffe;
Themen: Explosivstoffe # ?, Salpetersäure # ?, beschränkte Ausgangsstoffe # ?, Gemische # ?, Abgabebeschränkungen # ?, Industriereiniger # ?, Wasserstoffperoxid # ?, gewerblicher Besitz # ?, sogenannte Ausgangsstoffe # ?, Privathaushalte # ?