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Seit dem 15. April 2021 ist in den nordrhein-westfälischen Hausgeflügelhaltungen kein Fall von Geflügelgrippe mehr aufgetreten.
Auch bei Wildvögeln in Nordrhein-Westfalen wird das Virus nur noch sporadisch nachgewiesen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner Risikoeinschätzung vom 26. April 2021 das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig herabgestuft.
Gründe sind steigende Außentemperaturen und der fortgesetzte Rückzug von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete.
Die Aufstallungsanordnung galt nach einem Erstausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Kreis Gütersloh ab dem 2. März 2021 zunächst für den Regierungsbezirk Detmold.

Datum: 2021-05-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gefluegelpest-landwirtschaftsministerium-hebt-aufstallungspflicht-fuer;
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