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Besonders hervorzuheben sei außerdem das Engagement der Studierenden der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, die die juristischen Texte in die Leichte Sprache übersetzt haben.
Nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes und § 10 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen sind alle öffentlichen Stellen des Landes verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache anzubieten.
Nachdem die Texte in Leichter Sprache für die 148 Websites der Amts- und Landgerichte bereits zur Verfügung stehen, erfolgt nun ein weiterer Schritt: die Auftritte in Leichter Sprache für sämtliche Websites des Justizvollzuges und der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen.

Datum: 2024-08-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/justiz-leichter-sprache-neues-internetangebot-der-sozialgerichte-und;
Themen: leichte Sprache # ?, Sozialgerichte # ?, neues Internetangebot # ?, Lebenshilfe # ?, Internetseiten # ?, Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit # ?, Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen # ?, Websites des Justizvollzugs # ?, abrufbare Webseiten # ?, juristische Texte # ?