1. +++ (SEM)

Inneres Justiz
Das Landeskabinett hat sich am Dienstag, 12. September 2023, für eine Änderung des Strafgesetzbuches ausgesprochen.
Dabei geht es konkret um einen neuen § 341 im Strafgesetzbuch und einen neuen § 48 im Wehrstrafgesetz.
Der Austausch rassistischer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Inhalte soll für Amtsträgerinnen und Amtsträger demnach auch in sogenannten geschlossenen Chatgruppen strafbar werden.
Denn die Kommunikation solcher Inhalte unter Beamtinnen und Beamten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ist keine bloße Meinungsäußerung mehr unter Kolleginnen und Kollegen.

Datum: 2023-09-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/null-toleranz-fuer-volksverhetzende-aeusserungen-von-amtstraegern;
Themen: NRW-Bundesratsinitiative für Verschärfung # ?, Kabinettpressekonferenz # ?, Amtsträgerinnen # ?, volksverhetzende Äußerungen # ?, geschlossene Chatgruppen # ?, öffentlicher Dienst # ?, Austausch von Inhalten # ?, Kommunikation von Inhalten # ?, Wehrstrafgesetz # ?, bloße Meinungsäußerung # ?

2. ++ (IR)

Diese Gesetzeslücke soll jetzt auf Initiative Nordrhein-Westfalens durch einen neuen § 341 Strafgesetzbuch (StGB) und eine Änderung in § 48 Wehrstrafgesetzbuch (WStG) geschlossen werden.

Datum: 2023-10-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-fordert-strafbarkeit-volksverhetzender-inhalte-auch;
Themen: volksverhetzende Inhalte # ?, Strafbarkeit # ?, verfassungswidrige Kennzeichen # ?, geschlossene Chatgruppen # ?, Gesetzeslücke # ?, Gesetzesantrag # ?, Verschärfung # ?, Bundesrat # ?, Dienstausübung # ?, unbestimmter unkontrollierbare Personenkreis # ?