1. +++ (SEM)
Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und es dürfen maximal 750 Zuschauerinnen und Zuschauern vor Ort sein.
2G+-Regel für den Freizeitbereich
Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.
Testnachweise für Schülerinnen und Schüler
Datum: 2021-12-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ab-heute-gelten-schaerfere-coronaschutzmassnahmen;
Themen: 3G-Angebote
# ?, Ferienende
# ?, Wellnessangebote
# ?, aktueller negative Schnelltestnachweis
# ?, private Zusammenkünfte
# ?, überregionale Großveranstaltungen
# ?, Omikron
# ?, Innenbereich
# ?, Feuerwerk
# ?, Außenbereich
# ?
2. +++ (SEM)
Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig.
2G+ in der Gastronomie
Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten.
Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt.
Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Datum: 2022-01-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer;
Themen: zielgerichtete Umsetzung
# ?, Lage der Coronaviruspandemie
# ?, Pressebriefing
# ?, kritische Infrastruktur
# ?, Auffrischungsimpfung
# ?, Gastronomie
# ?, Testpflicht
# ?, Hospitalisierungsinzidenz
# ?, beaufsichtigter Selbsttest
# ?, Maßnahmen
# ?
3. +++ (SEM)
Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich
Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert.
Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden - hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt.
Insgesamt sind 73,8 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft.
Datum: 2021-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausweitung-der-kontaktbeschraenkungen-auf;
Themen: Beschlüsse der Bund-Länder-Beratung
# ?, Bund-Länder-Beratungen
# ?, Kontaktbeschränkungen
# ?, Aufrechterhaltung
# ?, überregionale Großveranstaltungen
# ?, Kontaktreduzierung
# ?, andere Veranstaltungen
# ?, Kontakte
# ?, Genesene
# ?, Geimpfte
# ?