1. +++ (SEM)
Dort berichteten Geschädigte über ihre Fälle, so zum Beispiel undurchsichtige und ungewollte Vertragsabschlüsse oder versteckte Abo-Fallen und Einkäufe über Mobilfunknummern und - rechnungen, sogenanntes WAP-Billing.
In einem Fall wurde der kostenlose Gutschein für einen Gewinn einer bekannten Modefirma im Internet abgerufen.
Darauf wurde der vermeintliche Gewinner von einer Firma angerufen, die seine Adresse und Bankverbindung erfragte - eine Werbemasche mit dem Ziel, einen ungewollten Vertrag abzuschließen.
In einem anderen Fall) wurden bei einem Abovertrag von einem sogenannten Drittanbieter über die Telefonrechnung wöchentlich Gebühren abkassiert.
Den Rechnungsposten konnte der Geschädigte weder zuordnen noch nachvollziehen, sogenanntes WAP-Billing.
Datum: 2018-08-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/telefonabzocke-internetbetrug-wap-billing;
Themen: Verbraucherzentrale
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