1. +++ (SEM)

Die Meldebehörden werden verpflichtet, das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenartig zu überprüfen.
Im Falle eines Verstoßes wird ein Bußgeld fällig.
Das im Juni mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetz hatte anstelle der ausdrücklichen Einwilligungspflicht auf Verbraucherseite lediglich ein Widerspruchsrecht vorgesehen.
Eine Zweckbindung der zu gewerblichen Zwecken erhobenen Daten sollte gänzlich entfallen.
"Dem Handel mit privaten Daten wäre hierdurch Tür und Tor geöffnet worden.

Datum: 2013-02-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/laender-verhindern-aufweichen-des-datenschutzes-durch-den-bund-innenminister-jaeger;
Themen: persönliche Daten # ?, Widerspruchsrecht # ?, meldepflichtige Bürgerinnen # ?, umstrittenes Meldegesetz # ?, Melderegisterauskünfte # ?, Verbraucherseite # ?, gewerbliche Zwecke # ?, Werbung # ?, Melderecht # ?, Meldewesen # ?