1. +++ (SEM)

Antragsfrist für betroffene Bürgerinnen und Bürger verlängert
Da etliche Menschen noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Antragsfrist verlängern.
Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung ist auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert worden.
Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Bundesrat stark gemacht.
Betrugsfälle finden und dagegen vorgehen

Datum: 2023-07-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-zum-zweiten-jahrestag-der-hochwasserkatastrophe;
Themen: Wiederherstellung # ?, Starkregenkatastrophe # ?, Sachverhalt # ?, Sanierung # ?, Antragsfrist # ?, Feuerwehrhaus in Kommern # ?, Meilensteine des Wiederaufbaus # ?, Rahmen der Antragsbearbeitung # ?, Wehranlagen # ?, Forstwege # ?

2. +++ (SEM)

Fristverlängerung bis 2030
Da viele Betroffene noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Antragsfrist verlängern.
Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung ist auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert worden.
Für Anträge der kommunalen Infrastruktur nach Nr. 6 der Förderrichtlinie gilt ebenfalls die neue Frist 30. Juni 2026.
Hierunter fallen auch Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung und Anträge für Land- und Forstwege, die öffentlich zugänglich sind.

Datum: 2023-07-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wiederhergestellt-nach-der-unwetterkatastrophe-2021-ministerin-gorissen-eroeffnet;
Themen: Infrastruktur von Waldwegen # ?, Forstwege # ?, Holz # ?, Antragsfrist # ?, Wälder # ?, Wegstrecke # ?, Förderrichtlinie # ?, Regionalforstämter # ?, Starkregenkatastrophe # ?, Stück # ?

3. +++ (SEM)

Ministerin Scharrenbach: Neue Kooperation zwischen Landesregierung und Kommunen vereinbart: Betroffene des Hochwassers 2021 aufsuchen und beim Wiederaufbau helfen
25. August 2023 Portraitfoto vor Flaggen Foto: Land NRW / Ralph Sondermann
Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung für private Haushalte ist auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert worden.
Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Bundesrat stark gemacht.
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Datum: 2023-08-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-neue-kooperation-zwischen-landesregierung-und-kommunen;
Themen: Wiederaufbauförderung # ?, Antragsfrist # ?, Bewilligungsfrist # ?, private Haushalte # ?, Vermittlungsleistungen # ?, Hochwasserkatastrophe # ?, neue Kooperation # ?, Starkregenkatastrophe # ?, Bundesrat # ?, Kreise # ?