1. +++ (SEM)
Es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Regelung, bei der die Mieter - wie bei allen Regelungen im Mietrecht - selbst prüfen können, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Im Streitfall entscheiden die Gerichte.
Eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen ist im Berliner Koalitionsvertrag verabredet.
Der Bundesjustizminister hat hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt.
NRW wird auch hier die Möglichkeit nutzen, Gebiete für eine Mietpreisbremse zu bestimmen.
Datum: 2014-05-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-mietpreisbremse;
Themen: bestehende Mietverträge
# ?, Mieten
# ?, Gegenden
# ?, drastische Mieterhöhungen
# ?, Bauministerium
# ?, Kappungsgrenzenverordnung
# ?, angespannte Wohnungsmärkte
# ?, ortsübliche Vergleichsmiete
# ?, Kraft
# ?, Gebiete
# ?
2. +++ (SEM)
Nach der ab dem 1. Juli 2015 geltenden Verordnung darf in den betroffenen Städten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden.
Bauminister Michael Groschek sagte nach dem Kabinettsbeschluss: "Nachdem das Kabinett den Entwurf meines Hauses gebilligt hat, wird die Mietpreisbremse in NRW zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Die Mieter in NRW haben nunmehr zusammen mit der bereits geltenden Kappungsgrenzenverordnung für bestehende Mietverträge und der neuen Mietpreisbremse für Wiedervermietungen eine deutliche Verbesserung ihrer Rechte.
Wir wollen so verhindern, dass weniger einkommensstarke Mieter aus Städten wie Köln oder Düsseldorf verdrängt werden und wir Quartiere nur für Besserverdienende bekommen.
"
Datum: 2015-06-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mietpreisbremse-wird-22-staedten-eingefuehrt;
Themen: Mieterhöhungen
# ?, Bestimmung
# ?, Mieterverbände
# ?, Vormiete
# ?, bestehende Mietverhältnisse
# ?, ortsübliche Miete
# ?, Kappungsgrenzenverordnung
# ?, ortsübliche Vergleichsmiete
# ?, Gebiete
# ?, Eigentumsfreiheit
# ?
3. +++ (SEM)
* Die Maklergebühren sollen in Zukunft von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt hat.
* Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sollen auf maximal 15 Prozent in vier Jahren begrenzt werden (statt bisher 20 Prozent in drei Jahren).
* Es wird eine Obergrenze für die Miete bei Wiedervermietung auf höchsten zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete festgesetzt.
* Nicht mehr elf, sondern maximal neun Prozent der Kosten sollen künftig als Modernisierungsumlage auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.
Die Konditionen in der Wohnraumförderung hat NRW bereits der Marktlage angepasst und vergibt bei Fördermitteln in Höhe von 800 Millionen Euro im laufenden Jahr jetzt zinslose Darlehen.
Datum: 2013-05-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-groschek-wohnen-ist-grundrecht-aktive-wohnungspolitik-ist-weiterhin;
Themen: ortsübliche Vergleichsmiete
# ?, Kopf
# ?, Wohnungsleerstände
# ?, aktive Wohnungsbaupolitik
# ?, aktive Wohnungspolitik
# ?, wichtige Unterschiede
# ?, Ergebnisse des Zensus
# ?, Singlehaushalte
# ?, Volkszählung
# ?, Mieterhöhungen
# ?
4. +++ (SEM)
"
Minister Groschek erklärt weiter: "Das aus Sicht der Stadtentwicklung wichtigste Thema, nämlich das der Wiedervermietung, ignoriert der Gesetzesentwurf völlig.
Derzeit können Vermieter bei einer Wiedervermietung die Preise bis an die Grenze der Sittenwidrigkeit so weit erhöhen, wie der Markt es hergibt.
In Ballungsgebieten und attraktiven Wohngegenden können deshalb bei Neuvermietungen zum Teil schwindelerregende Preise verlangt werden.
Das beweist, dass Schwarz-Gelb die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die tatsächlich dringend Änderungen im Mietrecht erfordern, bewusst missachtet.
Datum: 2013-01-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-und-minister-groschek-wollen-reform-des-mietrechts-zu-lasten-der;
Themen: Mietrecht
# ?, Mieter
# ?, Regierungsfraktionen des Bundestags
# ?, Vermieter
# ?, Reform
# ?, Bundesrat
# ?, Luxussanierungen
# ?, Penthäuser
# ?, Wiedervermietung
# ?, schöne Innenstädte
# ?