1. +++ (SEM)

Um Städte und Gemeinden noch gezielter bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu unterstützen, hat die Landesregierung eine neue Planungshilfe veröffentlicht.
In der FAQ-Sammlung werden planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen rund um den Windenergie-Ausbau beantwortet.
Hintergrund sind neue Regelungen im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) des Bundes, die im Februar in Kraft getreten sind.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: "Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist zentral für eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen.
Das Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes eröffnet hierfür wichtige neue Chancen.

Datum: 2023-02-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ausbau-der-windenergie-landesregierung-legt-neue-planungshilfe-fuer-kommunen-vor;
Themen: neue Planungshilfe # ?, FAQ-Sammlung # ?, Instrument der Positivplanung # ?, planungsrechtliche Fragen # ?, Ausweisung # ?, Flächen # ?, Wind-An-Land-Gesetz # ?, Windenergie in Nordrhein-Westfalen # ?, Kommunen # ?, Windenergieanlagen # ?

2. +++ (SEM)

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Die geplanten LEP-Änderungen im Überblick:
Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: Ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen.
Abstandsregelung Wind: Die 1500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.
Wind im Wald: Die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).

Datum: 2022-08-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierung;
Themen: Landesentwicklungsplan # ?, Erneuerbare Energie # ?, massiver Ausbau # ?, Preisdämpfer # ?, klimaneutrale Wertschöpfung # ?, Gewerbeflächen # ?, Änderung # ?, Eckpunkte # ?, Fundament # ?, 1500-Meter-Abstandsvorgabe # ?

3. +++ (SEM)

Die Landesregierung hat am Freitag, 2. Juni 2023, den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen und damit einen entscheidenden Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen gemacht.
Der Landesentwicklungsplan ist das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Ziel der jetzt beschlossenen Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt.
Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: "Mit diesem Landesentwicklungsplan legen wir ein Gesamtpaket vor, das den Zubau weiter vorantreibt und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort als wichtige Voraussetzung sichert.

Datum: 2023-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-entwurf-der-aenderung-des-landesentwicklungsplans;
Themen: neuer Artenschutzleitfaden # ?, Landesplanungsbehörde # ?, Akzeptanz # ?, Zubau # ?, Regionalpläne # ?, Gesamtpaket # ?, Stellungnahmen # ?, Landfläche # ?, Lenkung des Ausbaus # ?, Niederschrift # ?

4. +++ (SEM)

Mit der zusätzlichen Unterstützung vom Land können wir noch in diesem Jahr mit den Vorarbeiten für das anstehende Verfahren für geeignete Windkraftstandorte beginnen.
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Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen nach Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen.
Nordrhein-Westfalen plant, dieses Ziel bereits bis 2025 zu erfüllen.
Der RVR wird im Ruhrgebiet 2036 Hektar für neue Windräder ausweisen.

Datum: 2023-09-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/flaechenausweisung-fuer-windenergie-land-stockt-mittel-fuer-die-regionalplanung;
Themen: Windenergie # ?, Regionalplanungsteam # ?, anstehendes Verfahren # ?, geeignete Windkraftstandorte # ?, Vorarbeiten # ?, zusätzliche Unterstützung # ?, Erneuerbare Energie # ?, entscheidende Rolle # ?, Vorgaben des Wind-An-Land-Gesetzes # ?, anschließende Verfahrensschritte # ?

5. +++ (SEM)

Die Landesregierung hat im Juni 2023 den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen und damit einen entscheidenden Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen gemacht.
Der Landesentwicklungsplan ist das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt.
Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.
Landes- und Regionalpläne müssen geändert werden, um die Flächenvorgaben des Bundes umzusetzen.

Datum: 2023-08-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/herausragendes-beispiel-fuer-energiewende-bundeskanzler-scholz-und;
Themen: Bürgerwindpark Simmerath # ?, Windenergie in Deutschland # ?, Landesentwicklungsplan # ?, Bild # ?, Ministerpräsident # ?, Windkraftturbo # ?, Flächenziele # ?, Download # ?, Einklang # ?, Akzeptanz für Ausbau # ?

6. +++ (SEM)

Kommunale Planungen werden dabei berücksichtigt.
Die nordrhein-westfälischen Windenergiebereiche werden als Beschleunigungsgebiete geplant, um die europarechtlichen Optionen zur Genehmigungsbeschleunigung zu nutzen.
Landes- und Regionalplanung setzen die Vorgaben des Bundes aus dem Wind-an-Land-Gesetz damit sieben Jahre früher um als bundesrechtlich gefordert.
Informationen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Änderung des Landesentwicklungsplans finden Sie hier: https://landesplanung.nrw.de/ .

Datum: 2024-02-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsam-fuer-mehr-rueckenwind-winddialog-der-landesregierung;
Themen: Winddialog # ?, gemeinsames Credo # ?, Erneuerbare Energie # ?, Landesentwicklungsplan # ?, Genehmigungsbeschleunigung # ?, erforderliche Zustimmung # ?, regionale Akteurinnen # ?, Regionen # ?, Änderung # ?, Rückenwind # ?