1. +++ (SEM)
Um Städte und Gemeinden noch gezielter bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu unterstützen, hat die Landesregierung eine neue Planungshilfe veröffentlicht.
In der FAQ-Sammlung werden planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen rund um den Windenergie-Ausbau beantwortet.
Hintergrund sind neue Regelungen im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) des Bundes, die im Februar in Kraft getreten sind.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: "Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist zentral für eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen.
Das Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes eröffnet hierfür wichtige neue Chancen.
Datum: 2023-02-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ausbau-der-windenergie-landesregierung-legt-neue-planungshilfe-fuer-kommunen-vor;
Themen: neue Planungshilfe
# ?, FAQ-Sammlung
# ?, Instrument der Positivplanung
# ?, planungsrechtliche Fragen
# ?, Ausweisung
# ?, Flächen
# ?, Wind-An-Land-Gesetz
# ?, Windenergie in Nordrhein-Westfalen
# ?, Kommunen
# ?, Windenergieanlagen
# ?
2. +++ (SEM)
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Die geplanten LEP-Änderungen im Überblick:
Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: Ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen.
Abstandsregelung Wind: Die 1500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.
Wind im Wald: Die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).
Datum: 2022-08-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierung;
Themen: Landesentwicklungsplan
# ?, Erneuerbare Energie
# ?, massiver Ausbau
# ?, Preisdämpfer
# ?, klimaneutrale Wertschöpfung
# ?, Gewerbeflächen
# ?, Änderung
# ?, Eckpunkte
# ?, Fundament
# ?, 1500-Meter-Abstandsvorgabe
# ?
3. +++ (SEM)
Die Landesregierung hat am Freitag, 2. Juni 2023, den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen und damit einen entscheidenden Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen gemacht.
Der Landesentwicklungsplan ist das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Ziel der jetzt beschlossenen Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt.
Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: "Mit diesem Landesentwicklungsplan legen wir ein Gesamtpaket vor, das den Zubau weiter vorantreibt und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort als wichtige Voraussetzung sichert.
Datum: 2023-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-entwurf-der-aenderung-des-landesentwicklungsplans;
Themen: neuer Artenschutzleitfaden
# ?, Landesplanungsbehörde
# ?, Akzeptanz
# ?, Zubau
# ?, Regionalpläne
# ?, Gesamtpaket
# ?, Stellungnahmen
# ?, Landfläche
# ?, Lenkung des Ausbaus
# ?, Niederschrift
# ?
4. +++ (SEM)
Mit der zusätzlichen Unterstützung vom Land können wir noch in diesem Jahr mit den Vorarbeiten für das anstehende Verfahren für geeignete Windkraftstandorte beginnen.
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Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen nach Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen.
Nordrhein-Westfalen plant, dieses Ziel bereits bis 2025 zu erfüllen.
Der RVR wird im Ruhrgebiet 2036 Hektar für neue Windräder ausweisen.
Datum: 2023-09-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/flaechenausweisung-fuer-windenergie-land-stockt-mittel-fuer-die-regionalplanung;
Themen: Windenergie
# ?, Regionalplanungsteam
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# ?, geeignete Windkraftstandorte
# ?, Vorarbeiten
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# ?, Erneuerbare Energie
# ?, entscheidende Rolle
# ?, Vorgaben des Wind-An-Land-Gesetzes
# ?, anschließende Verfahrensschritte
# ?
5. +++ (SEM)
Die Landesregierung hat im Juni 2023 den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen und damit einen entscheidenden Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen gemacht.
Der Landesentwicklungsplan ist das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt.
Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.
Landes- und Regionalpläne müssen geändert werden, um die Flächenvorgaben des Bundes umzusetzen.
Datum: 2023-08-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/herausragendes-beispiel-fuer-energiewende-bundeskanzler-scholz-und;
Themen: Bürgerwindpark Simmerath
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6. +++ (SEM)
Kommunale Planungen werden dabei berücksichtigt.
Die nordrhein-westfälischen Windenergiebereiche werden als Beschleunigungsgebiete geplant, um die europarechtlichen Optionen zur Genehmigungsbeschleunigung zu nutzen.
Landes- und Regionalplanung setzen die Vorgaben des Bundes aus dem Wind-an-Land-Gesetz damit sieben Jahre früher um als bundesrechtlich gefordert.
Informationen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Änderung des Landesentwicklungsplans finden Sie hier: https://landesplanung.nrw.de/ .
Datum: 2024-02-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsam-fuer-mehr-rueckenwind-winddialog-der-landesregierung;
Themen: Winddialog
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