1. +++ (SEM)
Dazu gehören u.a. Spielräume des Artenschutz- und Naturschutzes zu nutzen und zu vergrößern, die stufenweise Abschaffung von pauschalen Abstandsregelungen und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten.
Das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte in einem ersten Schritt einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten.
Um eine gerechte Verteilung der Windenergiebereiche auf die einzelnen Planungsregionen zu sichern, wird die Windpotenzialstudie des Landes aktuell überarbeitet.
Für Frühjahr nächsten Jahres ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant.
Ziel ist es, die Änderung des Landesentwicklungsplans noch im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung zu beschließen und im Landtag einzubringen.
Datum: 2022-08-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierung;
Themen: Landesentwicklungsplan
# ?, Erneuerbare Energie
# ?, massiver Ausbau
# ?, Preisdämpfer
# ?, klimaneutrale Wertschöpfung
# ?, Gewerbeflächen
# ?, Änderung
# ?, Eckpunkte
# ?, Fundament
# ?, 1500-Meter-Abstandsvorgabe
# ?
2. +++ (SEM)
Die Lenkung des Ausbaus geht zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Regionalplanung über, damit Investitionen bereits jetzt vor allem auf den dafür vorgesehenen Flächen erfolgen.
In einem ersten Schritt werden dazu neben bereits bestehenden Flächen sofort rund 9.000 Hektar zusätzlich mobilisiert - das entspricht rechnerisch rund 450 Windrädern.
Spätestens 2024 stehen in den Windenergiebereichen der Regionalplanentwürfe insgesamt 61.400 Hektar für den beschleunigten Ausbau bereit.
Das entspricht 1,8 Prozent der Landesfläche.
Mit diesen nun vorgelegten Änderungen des LEP schafft die Landesregierung eine unerlässliche Voraussetzung für eine breit getragene Energiewende.
Datum: 2023-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-entwurf-der-aenderung-des-landesentwicklungsplans;
Themen: neuer Artenschutzleitfaden
# ?, Landesplanungsbehörde
# ?, Akzeptanz
# ?, Zubau
# ?, Regionalpläne
# ?, Gesamtpaket
# ?, Stellungnahmen
# ?, Landfläche
# ?, Lenkung des Ausbaus
# ?, Niederschrift
# ?
3. +++ (SEM)
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Neubaur: "Das Thema Erneuerbare Energien einschließlich der Nutzung der Windenergie bewegt die Menschen in den Regionen zurzeit.
Daher ist es uns wichtig, die Regionen einzubinden und zu unterstützen.
Denn für die räumliche Festlegung der Windenergiebereiche brauchen wir einen Schulterschluss zwischen Landes- und Regionalplanung, um unsere Ziele best- und schnellstmöglich erreichen zu können.
Die Energieversorgung des Landes Nordrhein-Westfalen ist nicht nur sichergestellt - sie wird auch klimaneutral und unabhängig!
"
Datum: 2022-11-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-und-regionen-ueben-schulterschluss-fuer-den-ausbau-der;
Themen: zügiger Ausbau
# ?, Regionen
# ?, Landesentwicklungsplan
# ?, Windenergiebereiche
# ?, Windenergieflächen
# ?, Regionalpläne
# ?, Regionalplanung
# ?, Eckpunkte
# ?, Vertreterinnen
# ?, Europaangelegenheiten
# ?
4. +++ (SEM)
Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen, mit der die Bundesvorgaben zur Bereitstellung von Flächen zum Ausbau der Windenergie für Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Künftig wird Windenergie in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich auch in Nadelwäldern, ohne pauschale Abstände und auch in den Abstandsflächen großer Industriegebiete ebenso wie in den nicht fachrechtlich geschützten Flächenanteilen der Bereiche für den Schutz der Natur möglich sein.
Der Ausbau erfolgt nun gesteuert über Windenergiebereiche in den Regionalplänen.
So wird sichergestellt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Einklang mit den schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung, der Kommunen und der Umwelt erfolgt.
Die sechs Planungsregionen des Landes bereiten bereits parallel die Änderung ihrer Regionalpläne zur Umsetzung dieser neuen Ausbauoptionen vor und werden bis 2025 insgesamt rund 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für Erneuerbare Energien zur Verfügung stellen.
Datum: 2023-12-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landeskabinett-beschliesst-aenderung-des-landesentwicklungsplans-zum-ausbau;
Themen: Änderung
# ?, Bereitstellung für Ausbau
# ?, Bundesvorgaben
# ?, Erneuerbare Energie
# ?, Landeskabinett
# ?, Verfahren
# ?, erneuerbare Energien
# ?, Dokumente des Verfahrens
# ?, Entwurf der Landesentwicklungsplanänderung
# ?, besondere Schonung
# ?
5. +++ (SEM)
Angesichts des Ausstiegs aus der Kohleverstromung muss die Versorgung von Wirtschaft und Haushalten zügig auf eine neue, tragfähige Grundlage gestellt werden.
Wir wollen hier in Nordrhein-Westfalen zeigen, wie Ambition und Akzeptanz zusammengehen.
Dies gelingt, indem die Windenergiebereiche sowohl zwischen als auch innerhalb der Regionen gerecht verteilt werden.
Außerdem ist entscheidend, dass die umfassenden Vorarbeiten auf kommunaler Ebene berücksichtigt werden und in den Regionen von Anfang an konsequent planerisch gesteuert wird.
Daran wirken alle staatlichen Ebenen in Nordrhein-Westfalen - Land, Regionen und Kommunen - mit viel Einsatz, einem hohen Maß an Professionalität und nicht zuletzt auch Kompromissbereitschaft mit.
Datum: 2024-02-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsam-fuer-mehr-rueckenwind-winddialog-der-landesregierung;
Themen: Winddialog
# ?, gemeinsames Credo
# ?, Erneuerbare Energie
# ?, Landesentwicklungsplan
# ?, Genehmigungsbeschleunigung
# ?, erforderliche Zustimmung
# ?, regionale Akteurinnen
# ?, Regionen
# ?, Änderung
# ?, Rückenwind
# ?
6. +++ (SEM)
Der beschleunigte Ausbau der Windenergie gelingt nur mit guter Abstimmung auf allen Ebenen.
Um die notwendige Akzeptanz zu sichern, steuert die Regionalplanung den Ausbau der Windenergie in den einzelnen Landesteilen.
Die kommunal besetzten Regionalräte entscheiden über die Ausweisung von geeigneten Windenergiebereichen und stellen den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen vor Ort sicher.
Mit der Konzentration des Ausbaus auf die regionalplanerisch definierten Windenergiebereiche wird ein ambitionierter und zugleich akzeptanzgesicherter Ausbau sichergestellt.
Zum Hintergrund
Datum: 2025-05-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-ist-bundesweit-vorreiter-beim-windenergieausbau-ausbaudynamik;
Themen: Marktstammdatenregister
# ?, Zubauprognose
# ?, Genehmigungen
# ?, Ende der Legislaturperiode
# ?, Aufwärtstrend
# ?, Bundesnetzagentur
# ?, Windenergieanlagen
# ?, Genehmigungsverfahren
# ?, Windanlagenbetreiber
# ?, einzelne Landesteile
# ?
7. +++ (SEM)
Daneben hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland im gesamten Landesgebiet die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes umgesetzt - und das 6 Jahre vor der Frist im Jahr 2032.
Alle sechs Planungsregionen haben ihre jeweiligen Teilflächenziele erreicht.
Dort wird die Windenergie auf die planerisch ausgewiesenen Windenergiebereiche gelenkt.
Vorhaben außerhalb dieser Bereiche sind dort nicht mehr privilegiert zulässig.
Erfolge langfristig sichern - Flexibilität für Kommunen
Datum: 2026-09-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-boomt-beim-windenergieausbau-landesgesetz-sichert-erfolge;
Themen: Flächenziele
# ?, Landesrecht
# ?, jeweilige Teilflächenziele
# ?, nordrhein-westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz
# ?, Anrechenbarkeit
# ?, ambitionierter akzeptanzgesicherte Ausbau
# ?, Erfolge
# ?, Zubau
# ?, Regionalpläne
# ?, Vorsprung
# ?
8. +++ (SEM)
Schon heute ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Spitzenreiter, wenn es um die Sicherung neuer Flächen und die Genehmigung neuer Windenergieanlagen geht.
In einem dicht besiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen zählen dabei Ambition und Akzeptanz: Begleitend zu der ambitionierten Flächensicherung durch die Regionalpläne der sechs Planungsregionen hat Nordrhein-Westfalen mit dem § 36a LPlG ein akzeptanzsicherndes Plansicherungsinstrument eingeführt.
Außerhalb von bestehenden oder geplanten Windenergiebereichen wird damit der Windenergieausbau im Wesentlichen auf raumverträgliche Projekte beschränkt.
Die Regelung des § 36a LPlG ist zeitlich befristet, aktuell auf 6 Monate, angelehnt an die Dauer der Planverfahren in den Regionen.
Vier Regionen haben ihre Planverfahren inzwischen abgeschlossen.
Datum: 2025-08-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verlaengerung-des-ss-36a-lplg-um-weitere-sechs-monate;
Themen: neue Windenergieanlagen
# ?, Wandel
# ?, saubrer Strom
# ?, neue Flächen
# ?, Spitzenreiter
# ?, Industrieland
# ?, Genehmigung
# ?, Planverfahren einer Region
# ?, akzeptanzsicherndes Plansicherungsinstrument
# ?, ambitionierte Flächensicherung
# ?