1. +++ (SEM)

"Deshalb ist die jetzt erfolgte Vereinbarung mit den Länderkolleginnen und -kollegen sowie dem BMF eine sehr gute Ersatzlösung", erläutert Minister Lienenkämper.
An der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der PV-Anlagen ändert sich durch die neue einkommensteuerliche Behandlung nichts - hier bleibt insbesondere ein Vorsteuerabzug erhalten.
Zeitgleich baut die Landesregierung die Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Landesgebäuden stark aus - auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten soll hier das realisierbare Potenzial erschlossen werden.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat dafür ein umfassendes Ausbaukonzept erarbeitet und landesweit Gebäude identifiziert, auf denen eine PV-Anlage ökonomisch und ökologisch sinnvoll verwirklicht werden kann.
Hierzu zählen vor allem Verwaltungsgebäude wie Finanzämter und Polizeiwachen aber auch Justizvollzugsanstalten und weitere öffentliche Gebäude.

Datum: 2021-06-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuerentlastungen-fuer-besitzer-von-200000-photovoltaik-anlagen-nordrhein;
Themen: Fotovoltaikanlagen # ?, Blockheizkraftwerke # ?, Solarzellen # ?, Finanzämter # ?, Beurteilung von PV-Anlagen # ?, Finanzen # ?, Gewinnerzielungsabsicht # ?, Optimalbetrieb # ?, Vereinfachungsregelung # ?, Vorsteuerabzug # ?

2. ++ (IR)

Bis zum Jahr 2030 soll das unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten realisierbare Potenzial auf den Dächern der landeseigenen Gebäude erschlossen sein.

Datum: 2021-02-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-pinkwart-und-minister-lienenkaemper-weihen-photovoltaik-anlage-auf-dem;
Themen: Fotovoltaikausbau # ?, klimaneutrale Landesverwaltung # ?, Landeskabinett für Ausbau # ?, landeseigene Liegenschaften # ?, Finanzen # ?, Wirtschaftsminister # ?, Abwassergebühren # ?, Fotovoltaikeinrichtungen # ?, Unternehmen für Dachtechnik # ?, herkömmliche Anlagen # ?