1. +++ (SEM)
Seine erste Planstelle erhielt er im Mai 2009 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
Nach seiner Erprobung bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war er von Februar 2013 bis Mai 2016 in der Abteilung für Strafrechtspflege des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.
Dort war er im Referat für Grundsatzangelegenheiten einschließlich der Gesetzgebung unter anderem auf den Gebieten des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts eingesetzt.
Im März 2015 wurde er zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ernannt.
Im Mai 2023 übernahm er die Leitung einer Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, bevor er im Juli 2023 zum Oberstaatsanwalt - als ständige Vertretung eines Leitenden Oberstaatsanwalts - bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal ernannt wurde.
Datum: 2025-08-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/michael-stoeckl-ist-neuer-leiter-der-staatsanwaltschaft-kleve;
Themen: Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft
# ?, Generalstaatsanwaltschaft
# ?, Jurist
# ?, Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft
# ?, Korruptionsstrafrecht
# ?, Wirtschaftsstrafrecht
# ?, Minister der Justiz
# ?, Ruhestand
# ?, Strafrechtspflege
# ?, ständige Vertretung
# ?
2. ++ (SEM)
Minister Kutschaty stellt die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht vor
15. Mai 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Ein so großes Interesse an der Vorstellung eines Gesetzentwurfs hat es noch nie gegeben: Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Justiz waren zahlreich der Einladung der nordrhein-westfälischen Landesvertretung gefolgt, um dort die Eckpunkte zum neuen Unternehmensstrafrecht zu hören.
Justizminister Kutschaty hierzu: "In keinem anderen Bereich der Kriminalität geht die Schere zwischen Gewinn und Risiko so weit auseinander!
Den Gewinn heimst sich immer das Unternehmen ein, das Risiko trägt nur der kleine Angestellte.
Datum: 2013-05-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-stellt-die-eckpunkte-zum-neuen-unternehmensstrafrecht-vor;
Themen: Eckpunkte
# ?, neues Unternehmensstrafrecht
# ?, Risiko
# ?, Wirtschaftskriminalität
# ?, Durchschnittsschaden
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# ?, Gewinn
# ?, Natürliche Person
# ?, Schere
# ?
3. ++ (SEM)
Beschlossene Hilfsmaßnahmen und immer weitere Lockerungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, sowie die schrittweise Öffnung von Gastronomie und Hotelbetrieben waren ein notwendiger Schritt hin zu einem zügigen Wiederanlaufen der Wirtschaft und somit ein wichtiger Baustein um die Krise bewältigen zu können und die Rückkehr zu stabilen Verhältnissen zu erleichtern.
Die besonders von Nordrhein-Westfalen vorangetriebene Abwägung zwischen gesundheitlichen Gefahren des Virus, sowie wirtschaftlichen und soziale Folgen der Pandemie-Maßnahmen, mit regional begrenzten und angepassten Reaktionen, bleiben dringend notwendig.
Zwar haben Bund und Länder ein riesiges Milliarden-Hilfspaket für die Wirtschaft auf den Weg gebracht, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen.
Allerdings treibt die Bundesregierung Gesetzesvorhaben voran, die nicht einmal in wirtschaftlich guten Zeiten vor Corona zu rechtfertigen waren.
Allerdings treibt die Bundesregierung Gesetzesvorhaben voran, die nicht einmal in wirtschaftlich guten Zeiten vor Corona zu rechtfertigen waren.
Beispielhaft ist hier das Unternehmensstrafrecht, was mit den vorgesehenen Strafhöhen die betroffenen Unternehmen samt ihren Arbeitsplätzen definitiv in den Ruin treiben würde, das geplante Lieferkettengesetz und die Vorhaben bei Befristungen.
Doch in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten brauchen wir ein Belastungsmoratorium und keine Abarbeitung eines Konjunkturprogrammes, welches noch in blühenden Wirtschaftszeiten entstanden ist.
"
Datum: 2020-09-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsam-wirtschaft-modernisieren-arbeitsplaetze-sichern-zukunftsfaehigkeit;
Themen: Arbeitnehmerverbände
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# ?, Rahmen der Klausurtagung
# ?, Schloss Anholt
# ?, Arbeitsplätze
# ?, Nordrhein-westfalenprogramm
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