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Gefördert werden unter anderem der Bau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum, Wohnungen und Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen sowie die Neuschaffung von Mietwohnungen.
Darüber hinaus sind auch die Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem der Abbau von Barrieren und die energetische Erneuerung sowie die Aufbereitung von Brachflächen in diesem Zusammenhang, förderfähig.
Neben Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften können auch private Investoren und Wohneigentümer von einer Förderung profitie-ren.
Unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist zudem eine Eigentumsförderung für Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen möglich.
Ansprechpartner für eine Förderung sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden - in der Regel die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen oder Städten.

Datum: 2018-08-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-so-viel-foerderung-wie-noch-nie-kabinett-beschliesst;
Themen: öffentliche Wohnraumförderung # ?, Euro # ?, Aufstockung # ?, bezahlbarer Wohnraum # ?, Eigentumspreise # ?, Wohneigentümer # ?, bestimmte Einkommensgrenzen # ?, bezahlbarer zeitgemäße Wohnraum # ?, günstige Darlehen # ?, mögliche Eigentumsförderung # ?